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Freitag, 22. Dezember 2006, 16:15

Ersteigertes Produkt bei Ebay

Hi Ihr,

ich hab eine Frage und gleichzeitig ein Problem!

Ich hab vor einiger Zeit nen Airbus A380 "Lufthansa" ersteigert.

Nun habe ich vor ein paar Tagen mal nachgefragt, wann das Modell bei mir eintreffen wird...

Heute kam die Antwort:

Hallo,

der Artikel ist leider von Heller noch immer nicht veröffentlicht worden. Im Moment gibt es
leider nur das Baugleiche Modell ohne Luthansa Beschriftung.

Sollte hieran Interesse bestehen könnten wir den Artikel noch heute versenden.

Wir bitten vielmals um Entschuldigung für diese extrem lange Wartezeit.

Der Lufthansa Bausatz soll laut Heller anfang bis mitte Januar verfügbar sein.

Sollten Sie die Bestellung stornieren wollen ist dies natürlich auch möglich.

Ist das rechtens, wenn in der Artikelbeschreibung nicht drin stand/steht, das der Artikel noch garnicht bei Ihm im Laden ist, sondern erst kommen soll!?

Danke für Eure Hilfe!!!

Gruß

Dennis
Grüße aus Berlin

Dennis

Beiträge: 4 498

Realname: Andreas Nickel

Wohnort: 34246 Vellmar-West

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Freitag, 22. Dezember 2006, 16:54

Hallo Dennis,

du kannst dich deswegen bei e-bay beschweren und dem Verkäufer auch negativ bewerten. Allerdings wird e-bay dagegen nichts unternehmen. Das dieser Bausatz noch nicht lieferbar ist stimmt und durch die drohende Insolvenz bei Heller ist der Liefertremin seinerzeit von Anfang Dezember auf Mitte Januar verschoben worden. ich setzte daher erst Modelle ein die mir definitiv zur verfügung stehen,auch auf die gefahr hin das ich bei Vorabauktionen einen etwas höheren Preis erzielen kann da viele auf ein Modell warten und es vielleicht früher bekommen könnten.

Aber wenn du die wahl hast laß dir das geld zurück überweisen und hole dir den Airbus von Revell.

Andy

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Freitag, 22. Dezember 2006, 18:24

Hi,

die Sache ist aus meiner Sicht ganz einfach. Hat der Verkäufer diese Vorverkaufsaktion als solche gekennzeichnet würde ich sagen, kannst Du höchstens vom Kauf zurücktreten. Hatte er das nicht gemacht, ist aus meiner Sicht der Vertrag, den Du quasi mit ihm durch Ersteigerung der Ware geschlossen hast, sowieso nichtig da er einen Formfehler gemacht hat.

Sachar :wink:
im Bau: ???

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