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Samstag, 7. Dezember 2013, 16:07

Vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.

Hallo,

ich wollte gerne mal wissen ob das Stimmt, das lösungsmittelhaltige Flüssigkeiten, wenn sie natürlich noch unbenutzt und verschlossen sind,
vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen sind? Ich wollte heute nämlich die Revell AquaColor Basic Grundierfarbe gegen Farbe umtauschen,
doch der Verkäufer meinte zu mir das es vom Gesetztgeber nicht erlaubt ist. Stimmt das? Weil wenn das stimmen soll, warum kann ich
z.B. im Baumarkt unbenutze Lacke, Grundierungen usw. ohne Proble zurückgeben oder umtauschen?

Falls das Thema hier falsch ist, bitte in die richtige Kategorie verschieben, danke.

Beiträge: 703

Realname: Klaus Upmann

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2

Samstag, 7. Dezember 2013, 18:05

Hallo,
generell möchte ich Dir zu Deinem Problem nur folgendes zu Bedenken geben:

Unter einem Kauf versteht man den Austausch von Waren gegen Geld: der Händler (Verkäufer) ist zur Übergabe der Ware und zur Übertragung des Eigentums an ihr verpflichtet, der Kunde (Käufer) zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der gekauften Ware. Die Geschäfte, die der Einzelhändler (Verkäufer) mit seinen Kunden tätigt, sind Kaufverträge i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 433 ff. BGB).
Bei vielen Leuten ist die Meinung weit verbreitet, man könne ohne jeden Grund innerhalb eines gewissen Zeitraums von jedem Vertrag zurücktreten.
Aber einmal geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten "Pacta sunt servanda".

Der Händler ist also im Recht, wenn er sich weigert, fehlerfreie Ware zurückzunehmen und gegen eine andere umzutauschen. Deshalb verstehe ich auch seine Argumentation mit der gesetzlichen Vorgabe, lösungsmittelhaltige Farben nicht zurücknehmen zu dürfen, nicht. Wenn er nicht umtauschen will, dann soll er es einfach sagen.

Ausnahmen gibt es nur für Verbraucher bei Haustür- und Abzahlungsgeschäften oder bei Fernabsatzverträgen z.B. im Versandhandel. In diesen besonderen Fällen soll der private Kunde vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden. Er hat deshalb ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Auf dieses Widerrufsrecht muss er vom Verkäufer sogar ordnungsgemäß hingewiesen werden, sonst gilt die Frist nicht. Die Vertragspartner können ein Rücktrittsrecht des Käufers überdies aber ausdrücklich bei Vertragsschluss vereinbaren. Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere. Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, so ist dies kein Umtauschgrund. Nimmt der Verkäufer die Ware trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.
Planung ist die Kunst den Zufall durch einen Irrtum zu ersetzen

3

Samstag, 7. Dezember 2013, 20:31

Bloß bleiben wir mal bei meiner Frage. Stimmt das, dass der Händler z.B. mein Grundierung nicht zurück nehmen oder umtauschen darf, weil es sich um eine lösungsmittelhatilge Subtanz haltet.
Weil ich fand das schon sehr komisch, ich stellte die Grundierung auf dem Tisch und wollte sie gegen Farbe umtauschen, die ich mir schon bereits aussuchte. Da nahm der Verkäufer meine Grundierung in die Hand, öffnet sie einfach und sagt mir, das es vom Gesetztgeber nicht erlaubt ist, sie zurückzunehmen weder sie umzutauschen.
Ich fragte ihn wo man das nachlesen kann bzw. wo das steht. Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und die würden es mir dort bestätigen.

4

Samstag, 7. Dezember 2013, 20:53

Sehr dubios ?( hab ich noch nie gehört. Und dann noch ohne richtige Begründung....

5

Sonntag, 8. Dezember 2013, 03:16

Mich interessiert es immer noch im welchen Gesetzbuch, unter welchen Artikel und Paragraphen das stehen soll.
Ach ja er meinte noch, weil sich die Behälter, also das Glas von der Grundierung und die Farbdöschen sich leicht öffnen lassen und der Laden hält sich strikt an die Gesetzgebung.

Während der Aussage, öffnet er einfach mal so die Grundierung und schaute rein. Hätte noch gefehlt das er ein Messbecher hervor holt und den Inhalt kontrolliert, das ja die 25ml tatsächlich noch im Glas sich befinden.

Apropos, hat man nicht überall das 14 Tägige Rückgaberecht, egal ob Einzel- oder Großhandel, außer wen der Verkäufer ein Schild zu hängen/stehn hat: "Umtausch ausgeschlossen"?

6

Sonntag, 8. Dezember 2013, 06:54

Google spuckt nichts aus und juris auch nicht. Kannst es ja mal selbst versuchen.

7

Sonntag, 8. Dezember 2013, 07:44

Apropos, hat man nicht überall das 14 Tägige Rückgaberecht, egal ob Einzel- oder Großhandel, außer wen der Verkäufer ein Schild zu hängen/stehn hat: "Umtausch ausgeschlossen"?

Nein hat man nicht, der Rheinenser hat das oben bereits sehr ausführlich erklärt. Wenn Du im Laden etwas kaufst, gleich ob es sich um ein Töpfchen Farbe, eine Hose, oder ein Auto handelt, dann schliesst Du mit dem Verkäufer einen Vertrag, der laut Gesetzgeber nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. Wenn die Ware fehlerhaft ist, also ein berechtigter Mangel vorliegt, dann ist das kein Thema. Um bei den obigen Beispielen zu bleiben: Die Farbe stinkt beim Öffnen, die Hose hat eine gerissene Naht, das Autoradio funktioniert nicht.

Wenn es sich um einen Kauf im Geschäft handelt, ist in allen anderen Fällen der Umtausch ausgeschlossen. Der Verkäufer kann aus Kulanz umtauschen, das liegt in seinem Ermessen, und er ist nicht dazu verpflichtet. Ich war früher im Einzelhandel, und wir haben aus Kulanz umgetauscht, aber nur bei Vorlage des Kassenzettels und gegen Ware, niemals gegen Geld. Und bevorzugt auch nur bei Leuten die wir kannten, bei Fremden waren wir immer sehr sehr vorsichtig und haben uns auch schon mal geweigert.

Aber um auf Deine Frage zurückzukommen: Ich war zwar noch nie in einer Branche die mit Lösungsmitteln zu tun hatte, aber ich hab in meiner gesamten langjährigen Ausbildung nie davon gehört, dass es für lösungsmittelhaltige Produkte eine Ausnahme geben soll. Seine "Argumentation" bezüglich leicht öffnen lassen ist fürn Arsch, jedes Schnapsflasche lässt sich leicht öffnen. Meine Meinung: Der hatte keine Lust umzutauschen und wollte es nicht sagen, sondern hat sich lieber hinter Lügen versteckt.
Aktuell im Bau:
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8

Sonntag, 8. Dezember 2013, 10:49

Hi.

Ich verstehe es durchaus, dass die Farbe nicht zurück genommen wurde. Wenn du schreibst, dass das Döschen kein Siegel oder Ähnliches hatte, dann kann der Verkäufer das Produkt ja nur noch in den Müll kippen, er weiß ja nicht ob die noch in Ordnung ist. Bei Conrad z.B. sind die Tamiya-Gläschen mit einem Etikett über Glas und Deckel "versiegelt", ich denke wenn ich da hingehe und sage, ich hab mich bei der Farbe vergriffen wirds wohl keine Probleme geben.

Warum dir der Verkäufer etwas von irgendwelchen Gesetzen erzählt hat weiß ich auch nicht. Aber wie gesagt, einen Rechtsanspruch bei einwandfreier Ware gibts ohnehin nicht.


Gruß
Daniel
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9

Sonntag, 8. Dezember 2013, 11:14

Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und sie mir gleich Antwort geben beantworten würden.


Wenn's nur gleich nebenan ist, dann mach' das doch einfach mal und teile uns Deine Erfahrungen hier mit. Dann wissen wir alle in Zukunft Bescheid oder haben was zum Lachen über Dinge, die sich so manche Händler ausdenken.
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10

Sonntag, 8. Dezember 2013, 16:41

Also ich werde mal den Bastelladen fragen der in meiner Nähe ist, weil der auch Lacke verkauft. Dann werde ich mal in der Farbabteilung im Baumarkt und einen Lackhändler fragen. Wenn alle drei mir sagen das so ein Gesetzt nicht existiert, dann ist es mir klar.
Nur wenn einer mir sagt das es solch ein Gesetzt gibt, dann möchte ich gerne die Quelle wissen um es selbst nachzulesen.

Mal eine andere Sache. Wenn die im Laden keine Lust oder aus irgendeinen Grund nichts umtauschen wollen, dann sollen sie ein Schild aushängen, das bestimmte Dinge vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen sind oder das generell keinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei denen gibt.
Macht meiner Meinung die Sache einfacher.
Ich frage mich schon selber warum ich was in den Laden gekauft habe, weil ich schon bei dem ersten betreten, ist die Atmosphäre eher bedrückend und kalt. Die Verkäufer machen mir einen, hmm.m... wie soll ich es beschreiben, eher steifen, gleichgültigen und lustlosen Eindruck.
Also ich habe mich wie ein Aussenseiter gefühlt und kam mir blöde vor, das ich dort wirklich fehl am Platz bin. Ich kann es echt schlecht beschreiben, jedenfalls kommt mir es dort recht uncool vor.
In einem anderen Modelbauladen, da empfand ich es eher gemühtlicher und man konnte mit den Verkäufern sich besser unterhalten.
Apropos, den anderen Modelbauladen kann ich auch zu dem ominösen Gesetzt fragen.

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11

Sonntag, 8. Dezember 2013, 17:20

Hallo Psy-Kai-Q(hast du auch einen Namen, den du uns nennen möchtest?)
Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und die würden es mir dort bestätigen.

Also ich werde mal den Bastelladen fragen der in meiner Nähe ist, weil der auch Lacke verkauft. Dann werde ich mal in der Farbabteilung im Baumarkt und einen Lackhändler fragen. Wenn alle drei mir sagen das so ein Gesetzt nicht existiert, dann ist es mir klar.

Warum fragst du nicht dort nach, wo mans weiß, wenns doch eh ums Eck ist?

Mal eine andere Sache. Wenn die im Laden keine Lust oder aus irgendeinen Grund nichts umtauschen wollen, dann sollen sie ein Schild aushängen, das bestimmte Dinge vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen sind oder das generell keinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei denen gibt.

Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, dass es kein generelles Umtauschrecht gibt, warum sollen die es dann noch extra für dich anschlagen ?(
...und wie ich oben schon schrieb, würde ich als Händler auch keine offene Farbgebinde zurücknehmen, auch wenn der Füllstand noch in Ordnung zu sein scheint.

Gruß
Daniel
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keramh

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12

Sonntag, 8. Dezember 2013, 17:29

moin,

welchen Laden meinst Du? lass mich Raten, Staufenbiel? Da wundern mich solche Sachen jedenfalls nicht.

13

Sonntag, 8. Dezember 2013, 17:59

Hallo Psy-Kai-Q(hast du auch einen Namen, den du uns nennen möchtest?)
Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und die würden es mir dort bestätigen.

Also ich werde mal den Bastelladen fragen der in meiner Nähe ist, weil der auch Lacke verkauft. Dann werde ich mal in der Farbabteilung im Baumarkt und einen Lackhändler fragen. Wenn alle drei mir sagen das so ein Gesetzt nicht existiert, dann ist es mir klar.

Warum fragst du nicht dort nach, wo mans weiß, wenns doch eh ums Eck ist?

Mal eine andere Sache. Wenn die im Laden keine Lust oder aus irgendeinen Grund nichts umtauschen wollen, dann sollen sie ein Schild aushängen, das bestimmte Dinge vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen sind oder das generell keinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei denen gibt.

Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, dass es kein generelles Umtauschrecht gibt, warum sollen die es dann noch extra für dich anschlagen ?(
...und wie ich oben schon schrieb, würde ich als Händler auch keine offene Farbgebinde zurücknehmen, auch wenn der Füllstand noch in Ordnung zu sein scheint.

Gruß
Daniel
Keine Ahung ob da wirklich um der Ecke dieses ominöse Amt oder Institut sein soll. Vielleicht wollter er mich nur einfach abwimmeln. Sein Kollege der vor der Ladentür stand und 2 Minuten später den Schuppen betrat, wurde von dem Verkäufer der mich bediente gefragt "Hey, laut Gesetzt dürfen wir keine lösungsmittelhaltige Farben zurücknehmen, stimmts?" Der Kollge antwortete, beim vorbeigehen ganz spontan "Ja stimmt, das dürfen wir nicht".
Wenn wie gesagt der Laden nichts mehr umtauschen will, wieso zum Geier öffnet der Varkäufer einfach die unbenutze Grundierung, wenn er sie sowieso nicht mehr zurück nimmt?
Das ist auch eine Sache die ich total daneben finde.

Du sprichts von offnenen Farbgebinden, also Farben die nicht versiegelt sind, stimmts?
Doch diese kleinen Döschen lassen sich auch nicht so einfach öffnen. Da braucht man schon einen kleinen Schraubendreher oder ein anderes Hilfsmittel, um die Deckel aufzuhebeln und dabei verletzt man ja automatisch den Deckel und die Dose, was man ja auch sieht.
Und ich habe ja auch ohne weiteres unbenutze Sprayfarbe im Baumarkt zurück gegeben, wo man die Kappe ohne weiteres öffnen konnte.

moin,

welchen Laden meinst Du? lass mich Raten, Staufenbiel? Da wundern mich solche Sachen jedenfalls nicht.
Du kennst den Laden oder hast mal von dem gehört?
Ist also ganz normal das dort Kunden mit einer Lüge angeschmiert werden?

keramh

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14

Sonntag, 8. Dezember 2013, 18:20

gehört und erlebt, Kundenservice ist dort jedenfalls ganz ganz weit unten.
Wollte mal eine Beratung zu RC Komponenten und wurde sowas von abgefertigt.
Ich wollte damals nur den Unterschied bzw. den Vorteil zwischen "normalen" RC Anlagen und 2,4 GHz Anlagen wissen.
Die Antwort schockierte mich dermaßen, der Verkäufer dort sage "Wenn ich das nicht wüßte sollte ich mir ein anderes Hobby suchen", der Laden ist bei mir unten durch.

Im Internet habe ich aber von vielen solchen Erfahrungen gelesen, u.a. wurde ein Kunde mal aus dem Laden geworfen, vom Geschäftsführer,
weil er eine Reklamation an einem dort gekauften Heli hatte.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 19:24

Dieses Gesetz ist mir nicht bekannt. Scheint eines dieser tausend neue erfundenen Gesetze von Verkäufern zu sein. Die meisten erzählen eh nur Blödsinn. Gibt selten nur noch kompetentes Personal. Der Verkäufer hatte noch nicht mal genug Kompetenz das Gesetz zu benennen bzw die verantwortliche Stelle zu kennen.

Andererseits gibt es kein generelles Umtauschrecht. Fernabsatz greift nicht, da Ladentheke.

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16

Sonntag, 8. Dezember 2013, 19:40

Vielleicht wollter er mich nur einfach abwimmeln.

Ich glaube, so langsam hast Du es erfasst. :trost:
Planung ist die Kunst den Zufall durch einen Irrtum zu ersetzen

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