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Samstag, 9. März 2013, 19:43

Jobcenter-Streß

Servus zusammen,

ist es Rechtens wenn man nichts von einen Lehrgang weis, diesen dann auch anzunehmen? Man hatt keine Info vom Jobcenter und auch keine Unterlagen dazu unterschrieben bzw. erhalten. Man hatt es durch den Bildungsträger erst heute erfahren und muss Montag dort sein.

Würde gern eure Meinungen dazu hören. Benötigt man nicht eine Vereinbarung zwischen den Bildungsträger und der Person die den lehrgang ausüben soll, über das Jobcenter??


P.S.falls diese Thema nicht hier her gehört dann bitte löschen.

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Samstag, 9. März 2013, 20:01

Hallo Stefan,

iss ja eine mächtig kurzfristige Angelegenheit :huh: aber hingehen sollteste schon, somal die nich zimperlich sind und einem ruckzuck die Bezüge kürzen können. Musste da auch schon zu einigen Maßnahmen, nur wurden die einem nie so kurzfristig mitgeteilt :verrückt:. Hab auch schon unterschiedliches erlebt. Zum einen musste ich vor besagtem Lehrgang eine Vereinbarung unterschreiben und zum andern am Tag wo es losgeht. Iss immerwieder ein Abenteuer mit den Brüdern vom Amt :!! .

Gruß René
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:05

Aber normaler Weise muss das Jobcenter dir dich ja 3-4 Wochen bevor der Lehrgang beginnt bescheid geben. Und nich von heute auf morgen und du weist von nichts. Habe den letzten Lehrgang erst vor 8 Wochen beenden der ging auch 4Monate.

Habe keine einzige Info erhalten trotz Bestätigung das ich diese erhalten soll um alles weiter zu klären.

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Samstag, 9. März 2013, 20:09

Weiß jetzt zwar nicht wann dein Lehrgang am Montag beginnen soll aber wenn du früh noch etwas Zeit hast, würde ich sofort zum Amt machen und Fragen ob die etwas genaueres Wissen von besagtem Lehrgang. Anrufen am WE bringt glaub nix bzw. weis ich nich ob die ne Hotline haben, die man auch am Wochenende erreichen kann :nixweis: .
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:12

Ne Hotline haben die zwar ist aber nur Montags bis freitags besetz. Muss schon um 7:30 dort sein und der enden jeden tag 16:30.

Wäre eh erst mal zum Amt gestapft und um Aufklärung zu bitten.

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Samstag, 9. März 2013, 20:14

Genau, was anderes wüsst ich jetz auch nicht, als erstmal Kontakt mit der Arge aufzusuchen :nixweis:.
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:19

ist aber trotzdem das aller letzte vom Jobcenter sich nicht zu melden und bescheid geben und dann sowas.

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Samstag, 9. März 2013, 20:22

Absolut ... als Hartzer biste und bleibste immer der Angeschissene und musst dich denen letztendlich fügen, bevor die Dir deine Bezüge kürzen. Kenn das prozedere auch gut genug :pinch: :bang: .
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:24

und das ist noch so ein sinnvoller Lehrgang mit Intensivbetreung und kostenlosen Praktikas 6Monate lang. Da kommt grenzenlose Freude auf.

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Samstag, 9. März 2013, 20:32

Iss meistens so und genau diesen Lehrgang habsch auch durch. Könnte aber dein letzter sein da man ab 25 eigentlich fast nix mehr an Lehrgängen bekommt. Bis 25 "fördern" se dich und dann lassen se dich im Regen stehen ... .
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:34

bin schon 25 und werde diese Jahr 26. Meine Vermittlerin hatt mir gesagt das Sie mich noch diese Jahr in Arbeit bringen egal wo

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Samstag, 9. März 2013, 20:39

Sollche Sprüche kenn ich auch und Sitz heut noch daheeme :thumbdown: . Gut bei mir kommt noch eine Behinderung dazu, die es einem erschwert was passendes zu finden :whistling: .
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 20:49

normalerweise kommt vor solchen maßnahmen ein gesprächstermin beim fallmanager des jc.(ich gehe jetzt mal davon aus, dass du alg 2 beziehst).
dort unterschreibt man dann auch, dass man im rahmen seiner mitwirkungspflicht , an dieser weiterbildung/maßnahme.... was auch immer, teil nimmt.
es kann aber auch postalisch zu einer solchen maßnahme geladen werden, das ist dann auch (rechtlich) verbindlich, ohne wenn und aber.
würde man dies ablehnen, oder seiner mitwirkngspflicht nicht nach kommen, muß man mit sanktionen rechnen. d.h. kürzung oder einstellung der sozialen leistungen.

wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du recht kurzfristig von deiner neuen maßnahme erfahren.
das ist aber rechtens, da das jc dein "brötchengeber" ist und du zur verfügung stehen mußt. jedenfalls ist das so in berlin neukölln.
tipp: lies dir mal das sgb 2 durch.... rechte und pflichten des leistungsempfängers. da steht alles drin.
mein rat wäre:
gehe auf jeden fall erst mal zu besagter maßnahme (träger) und guck dir genau an, worum es dabei geht. inhalte und ziele.

würde mich nicht wundern wenn du mit denen dann eine "zielvereinbarung" machst. auf jeden fall was schriftliches verlangen.
eine kopie dieser vereinbarung geht dann an deinen fallmanager und du bist für die zeit der dauer der maßnahme ausgesteuert.

das einzige was dich davon (vorerst) freistellen würde..... z. bspl. bewerbungstermin auf dem 1. arbeitsmarkt, krankheit.....

das thema ist einfach zu komplex...... :roll:

p.s.
ich habe noch nie arbeit durch irgendein amt vermittelt bekommen..... habe ich mir immer selber gesucht und gefunden.
in den jobcentern sitzen auch bloß die personalüberhänge aus anderen ämtern..... kurz geschult. fertig. keine zauberer :pfeif:
tschuldigung....wurde schon so geboren.

14

Samstag, 9. März 2013, 20:56

Servus

habe die Aufforderung nicht vom Jc bekommen sondern direkt vom Bildungsträger erhalten.

15

Samstag, 9. März 2013, 20:59

Servus

habe die Aufforderung nicht vom Jc bekommen sondern direkt vom Bildungsträger erhalten.

das wäre auch rechtens...... dann haben die einen fortbildungsvertrag für alg 2 empfänger mit dem jc, also eine kooperation mit dem jc.
tschuldigung....wurde schon so geboren.

16

Samstag, 9. März 2013, 21:07

normalerweise bekommt man doch die Eingliederungsvereinbarungen von dem Arbeitsverlitter und nicht vom Bildungsträger selber.
Das Jc hätte mir aber auch Bescheid geben müssen das ich für solch einen Lehrgang vor gesehen bin und dies mir mitteilen müssen.

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Samstag, 9. März 2013, 21:13

Die Eingliederungsvereinbarung bekommt man doch generell wenn die alte abgelaufen ist und gilt 6 Monate oder?
Ich liebe den Geruch von Plastikkleber am Morgen ^^

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Samstag, 9. März 2013, 21:15

ja mann bekoomt aller 6 Monate eine neue, wenn die alte abgelaufen ist. Aber wenn man in der Zeit wo die alte noch gültig ist einen Lehrgang bekommt man automatisch eine neue mit den Lehrgangsinhalten, sprich Ort, Dauer, Bildungsträger.

Damit alles Rechtens ist aber ich habe nie eine neue erhalten mit diesen Kriterien.

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19

Samstag, 9. März 2013, 21:18

Sorry schon mal für meine ehrliche Meinung :trost:
Also, wenn jemand Alg2 empfängt, hat er in der Regel doch auch Zeit und braucht sich über Kurzfristigkeiten nicht aufregen :nixweis: :nixweis:
Ich z.B. mach ja auch kein Fass auf, wenn in der Firma am nächsten Tag irgendwas an der Tagesplanung geändert wird :pfeif:
Von Mitwirkungspflicht usw. mal ganz zu schweigen ;)

Nimm es hin, wie es ist, dann bekommst auch kein Ärger mit den "Sesselfurzern" :grins: :grins:

besten Gruß,

Emanuel

20

Sonntag, 10. März 2013, 00:18

also laut regel des jc giebt es regeln für die dauer und häufigkeit der maßnahmen . wenn eine maßnahme über 6 monate geht , ist eine im jahr zulässig . bei dreiwöchigen lehrgängen sind drei im jahr zulässig . das weiß der jc , aber meißt die harz 4 empfänger nicht .
auf alle fälle würde ich mich dies bezüglich erkundigen . was auch ganz mieß und gern vom jc gemacht wird , eine arbeitsmaßnahme geben wo ein einziger tag an einem vollen jahr fehlt-da hat man keinen anspruch auf ALG 1 , man bekommt nur ALG 2 . wegen einen tag .
hat man mit meinen bruder schon zwei mal gemacht . man kann nichts dagegen tun , außer den krankenschein bringen . so wird der stand künstlich unten gehalten und man lebt trotzdem nur von harz 4 , obwohl man genau so schuften geht wie andere .
--- deutschland sollte sich schämen ---


der jc ist der brötchengeber und nicht irgend ein bildungsträger (besser zu nennen als schmarotzer von steuergelder) denn diese lassen sich das gut bezahlen - in arbeit haben die noch niemand gebracht. mein brötchengeber hat mich davon zu informieren und zwar 48 stunden vorher.
habe ich einen thermin in dieser zeit,haben sie pech gehabt.
ich würde erst mal das amt konsultieren was sie sich da bei denken.

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21

Sonntag, 10. März 2013, 00:50

Hallo Stefan,

zur rechtlichen Situation kann ich leider keine Auskunft geben - da fehlt mir jeglicher Hintergrund.
Die Motivation zum Thread verstehe ich allerdings nicht so ganz?

Nenn es naiv - aber mein Verständnis ist:
Wir leben in einem Sozialstaat mit einer sogenannten Solidaritätsgemeinschaft. Heißt: wenn Einzelne das Pech haben ihren Job zu verlieren, dann kommen die, die zur gleichen Zeit etwas mehr Glück haben, vorübergehend für die anderen auf. Irgendwann mag sich das Ganze spiegeln.
Aufkommen heißt in diesem Fall dem Betroffenen zumindest genug Kohle zum Überleben bereitzustellen und ihn gegebenenfalls weiterzubilden, damit er bessere Chancen für einen Berufswiedereinstieg erhält.
Im Gegenzug stellt der Betroffene die Zeit, die er ansonsten im Arbeitsverhältnis stünde, zur Verfügung.
Ist doch alles vom Sinn her völlig positiv und komplett unabhängig von der Frage einer Behinderung - genauso, wie auch im Arbeitsverhältnis eine Behinderung keine Rolle spielen sollte.

Wo also ist das Problem einfach aufgeschlossen zur angekündigten Fortbildung zu gehen und mal neugierig zu schauen, ob sich daraus nicht neue Perspektiven ergeben?
Ich selber hab schon öfter kurzfristige Anrufe bekommen, bei denen ich 3 Stunden später im Flieger nach Korea oder Russland saß. Na und?
Rasieren, duschen, anziehen, Zähne putzen etc. kommt zusammen auf vielleicht 1 Stunde - bleibt doch noch reichlich viel Zeit bis Montag.

In jedem Fall viel Glück und Erfolg beim Wiedereinstieg,
Johannes

22

Sonntag, 10. März 2013, 03:36

Ich pflichte Johannes absolut zu. Es dürfte ja nicht sein, dass Dich irgendwelche Verpflichtungen von der Teilnahme an diesem Lehrgang hindern, da Du ja wohl wie ich es verstanden habe Arbeitslos bist. Es ist also keineswegs eine unbillige Störung, wenn Sie dich kurzfristig zur Teilnahme an diesem Lehrgang auffordern.
@Platschen: Die Rede ist ja wohl von einem Lehrgang und nicht von einer ABM. Daher sind die gleichen Schlüsse dort wohl nicht angemessen.
Was kann der Schaden sein, den man von der Teilnahme an einem Lehrgang erfährt? - Schlimmstenfalls lernt man was, ansonsten wird im gleichen Rahmen, wie es ein Arbeitgeber täte über deine Zeit verfügt.
Warum solltest Du dich da also weigern - es ist eine zwar vielleicht fehlgeleitete, aber zumindest ambitionierte Aktion, Dir diese Möglichkeit zu bieten.
Und nochmal die Frage - Wovon hält es Dich ab und warum willst Du das Angebot ablehnen, ohne es auch nur zu kennen?
Gruß
Karsten

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23

Sonntag, 10. März 2013, 08:38

Hallo Leute.Auch Ich mußte schon mal einen Lehrgang mitmachen. ( Und was hats mir gebracht ? Nix ) Von der ARGE wurde mir mitgeteilt,daß ich mich an einer bestimmten Adresse melden muß.Kein Wort darüber,worum es überhaupt geht.Übrigens wars auch sehr kurzfristig.Also,ich dann dort hin.Dann stellte sich heraus,daß ich einen Lehrgang mit machen muß.Hatte 3 Sparten zur Auswahl ( Maurer,Tischler,Maler ) Auf die Frage,wie lange man Zeit hat,sich das zu überlegen,kam die Antwort :Keine Zeit.Müssen wir jetzt sofort wissen.

Was ich damit sagen will.Zögert es nicht hinaus,und mach es einfach.Ich habs auch gemacht.Der Lehrgang hat auch Spaß gemacht.Machst du es nicht,kann ich dir versichern,die kürzen einem die Kohle

24

Sonntag, 10. März 2013, 14:37

normalerweise bekommt man doch die Eingliederungsvereinbarungen von dem Arbeitsverlitter und nicht vom Bildungsträger selber.
Das Jc hätte mir aber auch Bescheid geben müssen das ich für solch einen Lehrgang vor gesehen bin und dies mir mitteilen müssen.

richtig .... Eingliederungsvereinbarungen kommen ausschließlich von dem Arbeitsverlitter/Fallmanager.... der Bildungsträger ist bloß eine Kooperative mit dem Jobcenter, die dich coachen ....usw.... soll. Das ist deren Auftrag, dafür kriegen die vom Jobcenter Geld.
Kommt jetzt bloß darauf an was für eine Art von Maßnahme das ist. Da gibt es verschiedene Regularien, auch was die schriftichen "Vereinbarungen" dann betrifft.
Also einfach hingehen und gucken um was es da defakto geht und sich das ganze auch in Schriftform aushändigen lassen, darauf hast du Anspruch.

Das haben sie doch getan.....
Ich bekam immer grundsätzlich am Freitag Post von denen....(somit waren immer 2 Tage für die Katz)
Deadline war dann oft Montag... :bang:
tschuldigung....wurde schon so geboren.

25

Sonntag, 10. März 2013, 15:05

Servus zusammen

nur um das klar zu stellen ich weigere mich ja nicht direkt den Lehrgang anzu nehmen aber wie dies mit mitgeteilt wurden ist ist das wo ich mich drüber Ärgere. Ich habe keinerlei Infos erhalten wo und wann und wie lange das geht.
Habe auch noch nicht mal einen Antrag erhalten für die Fahrtkosten.

@Kaschudo

hatte schon mal so einen vor 1 Jahr genau in der Richtung. Du bist 3 Tage dort und dann den Rest der 6Monate in fremde Firmen und machst dort ein Praktikum. Nach den 4 Wochen kannste gehen und fängst ein neues an.

Jetzt meine Frage an was lern ich da?? Wie man Regale putz oder die Zeit totschläge weil die dort für dich keine Arbeit haben oder dich nicht brauchen dir das aber nicht sagen. Bist ja eine billige Arbeitskraft.

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26

Sonntag, 10. März 2013, 15:25

Ich habe keinerlei Infos erhalten wo und wann und wie lange das geht


Na, dann kannst da ja eh nicht hin :verrückt:
Kann deinen Frust ja verstehen, das Amt ist bei mir auch nicht gerade beliebt :du: :du:

Als ich 2005 umgezogen bin, war ich 3 Monate arbeitslos und mein Antrag wurde abgelehnt.
Ich also Widerspruch eingelegt, dieser wurde auch abgelehnt, worauf ich wiederrum Widerspruch einlegte.
Wurde natürlich wieder abgelehnt, mit dem Hinweis, daß nun nur noch der Weg der Klage möglich ist.
Dies habe ich getan und nach 2 !!!!! Jahren gabs ne Gerichtsverhandlung, wo ich Recht bekam.
Die ARGE ging in Berufung und mir blieb nix anderes übrig, als weiter zu klagen.
Insgesamt 6 !!!!!!! Jahre später erneute Verhandlung, wo ich wiederrum Recht bekam :ok:
Für mich auch voll unverständlich, weil ich ja nur den Regelsatz für 3 Monate haben wollte/brauchte :nixweis:
Endergebnis ist aber, daß ARGE mir den Betrag zahlen mußte PLUS Zinsen für 6 Jahre, Gerichtskosten, mein Verdienstausfall und Kilometergeld wurden der ARGE auch auferlegt.
Da frage ich mich auch, was für Hirnpfosten dort arbeiten :cracy: :cracy:

Wenn du also nichtmal weißt, wohin du überhaupt sollst, einfach beim Amt melden und fragen was die dir raten können :trost:
( wobei ich sogar glaube, daß die es selber nicht wissen :pfeif: :pfeif: :pfeif: )

aufmunternder Gruß,

Emanuel

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27

Sonntag, 10. März 2013, 15:27

Hallo Stefan.Das ist ja so wie Probearbeiten.Das habe ich auch zig mal gemacht.Vielleicht wirst du übernommen,heißt es.Lächerlich.Bei den vielen Firmen,wo ich zur Probe gearbeitet habe,hatte von denen niemals die Absicht,jemanden fest einzustellen.Ich komme aus dem Baugewerbe.Vielleicht ist es in anderen Berufssparten anders.Ich kann dich schon verstehen.Ach ja,muß noch nebenbei bemerken,daß ich 57 J.alt bin.Da hat sich das sowieso erledigt.Du bist noch sehr jung.Ergreife jede Möglichkeit.

28

Sonntag, 10. März 2013, 15:41

Wenn du LGs mir auch was bringen würden!! Bis jetz habe ich nie etwas erhalten obwohl immer gesagt wird das die Chancen dann besser für einen sind wieder Arbeit zu finden.

Ich merke es wie es mir hilft. :error:

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Sonntag, 10. März 2013, 19:27

stefan
also ,es ist ja nun so das es eine rechtliche lage giebt und eine -nja sagen wir mal ,persönliche lage giebt . für dich selbst ist es wohl so das eine veränderung und aussicht auf einen job willkommen sind . rechtlich sollte aber vorher alles geklärt sein . fahrgeld z.b. kannst du nur beantragen bevor die maßnahme anfängt , danach gibt es nix . dann wie du schreibst weißt nicht mal wo??? was wollen die dann von dir - bist du zauberer oder hellseher?

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