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Samstag, 12. November 2011, 13:30

Zoll - Bearbeitung,Bezahlung usw

- bis 22 Euro Warenwert komplett einfuhrabgabenfrei

- über 22 Euro Warenwert werden 19% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf den Warenwert und die Versandkosten erhoben

- Zoll sollte nie anfallen, denn es handelt sich um "maßstabgetreu verkleinerte Modell zum Zusammenbau" mit der Zolltarifnummer 9503 0030 00 0

Hier gibt es immermal wieder unterschiedliche Ansichten in den Foren; komischerweise aber beim Zoll nie. Jedes von mir besuchte Zollamt, der Hamburger Zoll, wo die Pakete per Schiff ankommen, sowie der Frankfurter Zoll, wo die Luftpost ankommt, haben mit dieser Zolltafifnummer noch nie Probleme gehabt.

Man sollte hier aber abundzu nachschauen, denn jährlich werden die verschiedenen Waren überprüft und neu festgestellt, ob und in welcher Höhe Zoll anfällt oder eben nicht.


- Abgabenbeträge von unter 5 Euro werden nicht erhoben; rechnet sich bei Bücher, die ja nur mit 7 % versteuert werden oder eben bei Waren im Gesamtwert von max. 26 € (Ware und Versand)

- der Zoll hat seine eigenen Umrechnungskurse, die monatlich, manchmal auch im Monat, angepasst werden, aktuell hier abzurufen: Zoll Umrechnungskurse

Hier kann man dann im Vorfeld immer ganz gut abschätzen, wie hoch der Warenwert sein darf, um die 22 € nicht zu überschreiten.

- Zolltarifnummer können hier gesucht werden: Tarifnummersuche

- ansonsten www.zoll.de


Es gab hier und da mal die Diskussion, ob die Versandkosten mit hinzugehören. Sofern eine persönliche Anmeldung beim Zollamt aufgrund einer Benachrichtigung erfolgt, sind die Versandkosten immer mit anzuzeigen und nachzuweisen; alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Einzig wenn die Versandkosten außen am Paket nicht ersichtlich sind und der Zoll bei der Einfuhr am Flughafen/Hafen nur diese Zollerklärung zu Grunde legt, kann die Beurteilung ohne Versandkosten erfolgen. Es kann aber auch die Weiterleitung an´s heimische Zollamt erfolgen; dann weiter wie oben.

Sollte ein Paket nach Hause kommen, obwohl Abgaben zu entrichten wären, so muss der Empfänger beim heimischen Zollamt vorstellig werde und das Paket selbst anmelden. Alles andere wäre auch wieder Steuerhinterziehung.
Bis die Tage

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Sonntag, 13. November 2011, 10:52

Hallo Jungs,


Ich hatte mir diesen Thread als Infosammlung zum Thema Zoll gedacht ohne große Diskussion von aussen.
Daher habe ich eure Post hierher verschoben : bei Ebay USA ... dort könnt hier gerne weiter diskutieren bzw laßt uns dort die Fakten sammeln,diese werde ich dann hierher verschieben um diesen Thread dann wirklich als reine Infoquelle nutzen zu können.

Danke und Gruß
Winni

3

Dienstag, 22. November 2011, 18:01

Grob stimmt das so.

Allerdings sollte seit ein paar Jahren der Zollsatz kein Thema mehr sein - bei Summen unter 150€ wird der aus Gründen der Vereinfachung bei der Abwicklung nicht mehr erhoben.

Und wo es früher je nach Zollamt mit den Versandkosten durchaus unterschiedlich gehandhabt wurde, manche rechneten sie mit dazu und manche bei "Privatkäufern ohne Wiederverkaufsabsicht" (konnte zu Diskussionen/Fragen führen wenn man 5, 10, oder mehr eines bestimmten Modelles im Paket hatte) nicht, egal ob man die mit angab (sind ja auch in der Paypal-Summe mit drin), ist Anfang des Jahres eine neue Richtlinie an die Ämter gegeben worden das sie nun zwingend die Portokosten mit einbeziehen müssen.
Habt einen schönen Tag.

Gruß,
Michael

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