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- über 22 Euro Warenwert werden 19% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf den Warenwert und die Versandkosten erhoben
Ich brauch das nicht noch einmal genauer lesen. Du hast den Fakt einfach unter den Tisch fallen lassen, dass es da nochmals eine Grenze gibt. Wenn nämlich nun ein Kollege hier aus dem Forum steuerlich belangt wird, weil er über 150 Tacken kommt, versteht der die Welt nicht mehr, weil Du diese Wertgrenze einfach weg gelassen hast.Lies mal mein obiges Post nochmal genau.
Die 150 € Grenze kann momentan vernachlässigt werden, weil nach der anzuwendenden Zolltarifnummer kein Zoll anfällt (3. Anstrich und folgende Erläuterungen dazu). Also habe ich diese Grenze nicht erwähnt.
Das meine ich doch. Hier ist doch der reine Warenwert unter 22 €, da brauch ich doch gar keine Angst haben, dass ich was zahlen muss. Auch wenn Dein Auto hier 21 € kostet, müsste ich nichts zahlen.Zitat
Dennoch wiederlegt sich hiermit nicht meine Theorie wenn der Abgabenbetrag von der EUSt 5€ nicht überschritten wird( da erst ab hier wirklich Geld fällig ist) auch etwas mehr als 22€ kosten darf. Nämlich Rechnerich bis 26€.
Beispiel: Modellauto 1:24 Bestellwert 15,30€, Versand 10€= 25,30€ (eigendlich schon über der Grenze). 25,30€ * 19% EuSt= 4,81€ Abgabenbetrag, 4,81€< 5€. Deshalb hier keine Zahlung durch den Empfänger. Da hier keine Steuern erhoben werden (Kleinbetragsregelung)
Zitat
Hat man nur einen Ebay Ausdruck auf dem der reine Warenwert steht und in dem Paket keinerlei Rechnung inneliegt und kein Versandbetrag auf dem Paket ausgewiesen ist. So wird der reine Kaufbetrag der Ware besteuert.
Ich denke doch.
Ich denke auch zu wissen, wo der "Fehler" liegt. Bei der 22 € Grenze handelt es sich um den reinen Warenwert ohne Versandkosten. Beispiel: der Bausatz kostet 21,99 € und der Versand 100 €. Ich muss nichts zahlen, da der reine Warenwert unter 22 € liegt.
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