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1

Samstag, 6. März 2010, 16:47

Heizungsprobleme wer kennt sich aus?!

Hallo werte Gemeinde!

Wir habe seit Wochen starke Heizungsprobleme.
Wir haben eine Etagenheizung der Marke Budderus und diese Gasterme spinnt seit ca. 14 totoal rum.
Heizkörper und warmes Wasser werden kochend heiß.
Unser/ mein Vermieter sagt das laut Mietvertag ich dafür zuständig sei dies zu reparieren lassen (was auch stimmt!).
Nun bin ich ratlos,d enn bei sämtlichen Firmen die ich hier angerufen haben kann man mir keine Auskunft am Telefon geben was das sein könnte und was da an Kosten auf mich zukommen könnte.
Hat jemand von Euch nen Tip, oder kennt er jemanden den man mal fragen könnte?
Bin ziemlich, na ich will sicht sagen verzweifelt, aber da ich mit jedem Euro rechnen muß wäre mir der ein oder andere Tip sehr hilfreich.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Es gibt nicht Gutes, außer man tut es!

2

Samstag, 6. März 2010, 17:40

Hallo Jörg,
da ich davon ausgehe das du die Therme nicht selbst eingebaut hast sondern das die dem Vermieter gehört glaube ich das er sehr wohl dafür zuständig ist-nicht alles was im Mietvertrag steht ist rechtmässig.
Gruss,Rudi
Strohsterne werden gebastelt-Modelle werden gebaut

Ich bin der,der nicht bei Facebook ist!!!! :abhau: :baeh:

3

Samstag, 6. März 2010, 18:51

Hallo Jörg,

ich bin zwar nicht vom Fach, aber ich vermute doch mal ganz stark, dass das Thermostat defekt ist. Das Thermostat scheint ja wohl nicht bei erreichen der eingestellten Vorlauftemperatur abzuschalten und somit auf Dauerbetrieb fährt.

Zudem gebe ich Rudi recht, die Therme ist ein festverbautes Element was zum Wohngebäude gehört. Grundsätzlich ist aber jeder Mieter verpflichtet Kleinstreperaturen bis zu einer Höhe von 5% der Jahresnettokaltmiete selbst aufzubringen. Typisches Beispiel ist hier immer ein verschlissener Wasserhahn. Weise deine Vermieter nochmals auf seine Verpflichtung hin, dass er für eine ordnungsgemäße Funktion des Gerätes zu sorgen hat. Weigert er sich weiterhin für die Kosten aufzukommen, kannst du dir einen Handwerker nehmen, die Kosten der Reparatur kannst du dann von der Kaltmiete kürzenbis du den Betrag wieder drin hast. Sollte allerdings ein Bedienerfehler vorliegen, musst du das deiner Haftpflichtversicherung melden.

Gruß

Christian
Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann...
...gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann...
...und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommst du geschenkt

Beiträge: 1 126

Realname: Axel

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4

Samstag, 6. März 2010, 19:12

Hallo Jörg,

mal ganz abgesehen von der Kostenübernahme solltest du dich dringend um eine Lösung bemühen. Sollte die Anlage wirklich so wie du schreibst "kochen" , wird das nicht ohne Folgen bleiben. Einer Bekannten von mir ist die Therme bei einem ähnlichen Problem mal um die Ohren geflogen. Hast du mal versucht, dir Rat direkt beim Hersteller einzuholen?

Gruß, Axel
Man kann nicht alles haben, wo sollte man auch hin damit?? :nixweis:

5

Samstag, 6. März 2010, 21:19

Erstens kann das Problem mehrere Ursachen haben. Ein defekter Thermostat ist möglich, genauso wie ein defektes Regelventil. In jedem Fall ist ein Betrieb der Therme in diesem Zustand sehr gefährlich und kann auch schnell zum Totalausfall führen. Rumtelefonieren mit Herstellern oder Handwerkern bringt nichts, die Anlage muss umgehend von einem von Buderus zertifzierten Reparaturbetrieb untersucht werden.

Zweitens ist, unabhängig vom persönlichen Rechtsempfinden, der Mieter sehr wohl für die Pflege und Instandhaltung einer in der Wohnung befindlichen Heizungsanlage zuständig. Ein Mieter muss natürlich nicht den Austausch einer ganzen Anlage bezahlen, wohl aber einzelne Reparaturen.

Grüße
Carsten

6

Sonntag, 7. März 2010, 03:58

Hallo Carsten

Zitat

Zweitens ist, unabhängig vom persönlichen Rechtsempfinden, der Mieter sehr wohl für die Pflege und Instandhaltung einer in der Wohnung befindlichen Heizungsanlage zuständig. Ein Mieter muss natürlich nicht den Austausch einer ganzen Anlage bezahlen, wohl aber einzelne Reparaturen.


das ist so nicht richtig und hat auch nicht´s mit persönlichem Rechtsempfinden zu tun.

Natürlich ist der Mieter verpflichtet sämtliche Unregelmäßigkeiten rechtzeitig dem Vermieter zu melden, aber für Reparaturen die nicht durch Bedienungsfehler hervorgerufen wurden, kann der Mieter nicht zur Kasse gebeten werden. Das gilt für einen Schaden von 3,50€ bis hin zum kompletten Wechseln der Anlage sein.
BTW im Fall eines kompletten Austausches der Anlage kann der Vermieter die Kosten in bestimmten Fällen sogar auf die Miete umlegen, will heißen Mieterhöhung.

Gruß

Christian
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7

Sonntag, 7. März 2010, 10:48

Wartungskosten einer Heizungsanlage gehören zu den sog. umlagefähigen Kosten, d.h., die Kosten, die dem Vermieter entstehen, dürfen auf den Mieter umgewälzt werden. Das kann durch die Betriebkostenabrechnung geschehen oder aber indem die Pfllicht zur Instandhaltung an den Mieter übertragen wird. Auf welche Weise das erfolgt, regelt der Mietvertrag.

Wer es nicht glaubt, mag gern Google oder seinen zuständigen Mieterverein befragen.

Die spannende Frage ist, ob der vorliegende Defekt der Wartung oder der Instandhaltung zuzurechnen ist (ich persönlich glaube eher letzterem). Allerdings muss der Mieter ggf. nachweisen, dass die Wartung (wenn sie ihm denn auferlegt ist) auch fachmännische durchgeführt wurde. Wenn nicht, hat der Mieter ein Problem.

Grüße
Carsten

8

Sonntag, 7. März 2010, 12:04

Danke für Eure Meinungen, mein Mietvertrag ist da leider wasserdicht, für die durch die Benutzung entstehenden Betriebskosten bin ich verantwortlich.
So sieht´s nun einmal aus und ich muß agieren, denn z.Zt. lasse ich die Heizung nur unter Aufsicht für kurze Zeit laufen.
Da ich immer noch nicht weiß wie ich das repariert bekomme,
diverse I-net Foren habe ich schon durchforstet, werde ich wohl jemanden vom Fach hinzuziehen müssen.
Es sei denn irgent jemand von euch kommt aus dem Raum Wolfenbüttel oder kennt jemanden der hier wohnt und eventuell helfen kann. Das allerdings glaube ich kaum.

:heul:
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9

Sonntag, 7. März 2010, 21:42

Möinsen,

Mein Vater ist gelernter Heitzungs Instalatör mit Diplom.
Er meint es müsste der Tmperaturfühler sein.

Hast du denn schon mal de Wartung machen lassen????

Und wie alt ist sie und wer ist sie (welches Fabrikat)????

Das sind die Fragen von ihm wenn er die Antworten hat kann er dir bestimmt weiter helfen...


Gruß Tim :wink:

10

Montag, 8. März 2010, 06:43

Dank Dir für das Angebot!
Ja Wartung habe ich letztes, wie eigentlich jedes Jahr machen lassen.
Bei der Heizung handelt es sich um eine Buderus U 104 Wk.
Die ist jetzt ca. 14 Jahre alt und ist ein Kombinationsgerät?, soll heißen das sie Warmwasser und Heizbetrieb macht.

Hoffe Dei Paps kann damit etwas anfangen.
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11

Montag, 8. März 2010, 13:47

Sorry Leute in eurem Fall handelt es sich um eine Reparatur und keine Wartung. Die Heizungsanlage hat einen technischen Defekt. Dafür ist der Besitzer sprich Vermieter aufzukommen. Ich würde da nicht lange rumfackeln. Sonder ein Fachbetrieb damit beauftragen, die Rechnung bei der nächsten Miete abziehen. Sollte der Vermieter ärger machen werden ihn die Gerichte schon zurecht weisen.

Gruß Maeks

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12

Montag, 8. März 2010, 16:35

Das die nen Defekt hat is uns glaub ich allen klar!
Doch wenn man weiß wann die letzte wartung bzw.überholung war und was es zu bemängeln gab kann sich mein Paps ein Bild der Anlage machen...

14 Jahre is echt schon viel ob die mal nicht ihren letzten Dienst getan hat?

13

Dienstag, 9. März 2010, 00:53

Moin,

ich misch mich auch mal ein:

MIetverträge, die Wartung UND Reparatur einer Heizungsanlage in die Hand und Verantwortung des Mieters legen und in denen KEINE OBERGRENZE der höchstens vom Mieter zu tragenden Kosten vereinbart sind, sind nichtig und mitunter sittenwidrig!
Ich würde a) schnellstens die Heizung REPARIEREN lassen; mich b) mit dem örtlichen Mieterverein in Verbindung setzen, auf dass euer Mietvertrag einmal genau "unter die Lupe" genommen wird und c) mich dann per Rechtsschutzversicherung anwaltlich beraten lassen, welche eventuellen Rückforderungen ihr nach Prüfung eures Mietvertrages für bislang unter Umständen unnötig gezahlte Handwerkerdienste an euren Vermieter stellen könnt!
Aber zunächst müsste wohl eure Heizung repariert werden.
Macht euch einfach mal schlau und zieht Fachleute (also nicht uns, sondern Mietfachleute) zu Rate - ich habe das Gefühl, dass euer Vermieter euch nach Strich und Faden...

Michael
"Haben Sie keine Angst vor Büchern - ungelesen sind sie harmlos!"


Modellbau-Freunde-Lingen

14

Dienstag, 9. März 2010, 16:58

Hallo zusammen,

Ich bin selbst Vermieter und das was geschrieben wurde ist soweit auch korrekt.
Natürlich sind Wartungskosten umlegbare Nebenkosten, ABER hier geht es um die Reparatur (wenn nicht sogar um den Austausch) der Anlage und damit hat nunmal der Mieter nicht einen schnack am Hut.
Es sei denn es ist wie dauernd gemutmaßt wird die Wartungsverpflichtung beim Mieter und aufgrund mangelnder Wartung der Schaden zu begründen, aber hierfür gibt es schließlich die Haftpflichtversicherung.

Gruß

Christian
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Brummbaer« (9. März 2010, 16:59)


15

Dienstag, 9. März 2010, 17:52

Hallo!
Vile Statements, mal sehen wie ich damit umgehen kann.
Heute habe ich den eigentlich für mich einzigen Weg gemacht und eine örtliche Heizungsbau Firma mit der Rearatur beauftragt.
Der Defekt ist/ war ein, ich hoffe ich kann das jetzt korrekt wiedergebn, Umschaltventil das bedarfsbedingt zwischen Warmwasser und Heizung hin und herschaltet.
Es ist, soweit der Klemptner beurteilen kann, nicht auf einen Wartungsmangel, sondern auf eine altersbedingte Abnutzung zurückzuführen.
Durch Verschmutzung innerhalb der Heizungsrohre hat dieses Ventil sich wohl verhakt und letztendlich seinen Gesit aufegegeben.
Rechnug war gleich beiliegend, rund 350,-€ !
Habe diese auch gleich bei meinem Vermiter vorgelegt und um Begleichung gebeten, da ich mir keinerlei Verschulden an dem Defekt zurechnen kann.
Bisher habe ich noch keine Rückantwort, mal sehen wie´s weiter geht.
Es gibt nicht Gutes, außer man tut es!

16

Dienstag, 9. März 2010, 19:05

Hallo,

na bitte und schon bist du aus der Verantwortung, eine durch Abnutzung bedingte Reparatur ist unabhängig von allen anderen Wartungskosten (die du dennoch prüfen lassen solltest) nicht dir zuzuschreiben.
Des weiteren hast du rechtzeitig vorher deinen Vermieter auf den Mangel aufmerksam gemacht und demnach hast du völlig korrekt gehandelt. Da hier neben den allgemeinen Problemen des ordnungsgemäßen Gebrauchs der Anlage, auch Gefahr im Verzug war.

Auf ein fröhliches Heizen und verbrühungsfreies Duschen :abhau:

Gruß

Christian
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