Hi,
Habe folghendes gefunden:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vor fünf Jahren ist meine Frau gestorben.
Mit gerademal 52 habe ich vor einem halben Jahr nun eine junge Dame (23) kennengelernt, die gewillt wäre, den Rest des Lebens mit mir zu verbringen.
Das heißt, wir sind uns sicher, dass wir uns das Ja-Wort geben werden.
Jetzt ist nur ein kleines Problem aufgetaucht: als ich meiner Verlobten meinen Sohn (30) und sie mir ihre Mutter (44) vorgestellt haben, hat es zwischen den beiden ebenfalls gefunkt.
Wenn es jetzt zu der geplanten Doppelhochzeit kommt, in welchem Verwandschaftsverhältnis steht die Mutter meiner Verlobten dann zu mir?
- ist sie - als Mutter meiner Frau - dann meine Schwiegermutter, oder - als Frau meines Sohnes - Schwiegertochter?
Ist mein Sohn für meine Frau dann Stiefsohn oder Stiefvater?
Und was ist, wenn wir Kinder bekommen sollten?
- ist die Mutter meiner Frau dann Großmutter oder nur Schwägerin...?!?
Ich hoffe, Sie haben eine Lösung für unser Dilemma.
Mit freundlichen Grüßen
Oh, oh wenns da ums ERben geht
Gruß Robert