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Rechtliche Frage
Hallo,
ich hoffe das hier oder bei euch in der Familie ein Rechtsanwalt ist. Denn ich habe ein kleine Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir die jemand beantworten könnte.
Die Erwerber räumen den Eheleuchten X - als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB - das Recht
ein, über die im anliegenden Lageplan mit den Buchstaben ABCDEA bezeichnete Fläche zu Ihrem
Grundstück Y zu gehen und zu fahren. Die Eintragung dieses Rechts als beschränkte
persönliche Dienstbarkeit wird von den Erwerbern bewilligt und von den Käufern anläßlich
der Auflassung beantragt werden. (Die Buchstaben ABCDEA sind ein Teil von unserer Wiese und von unserem Hof)
Die Einwilligung dieses Abschnitts war auch Pflicht damals, sonst wäre kein Vertrag zustande gekommen. Nun fahren die Eheleute seit über 20 Jahren über unseren Hof, bezahlen nichts und schikanieren uns wo es nur geht. Deshalb wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
In dem Vertrag steht einfach, dass ihr den Besitzern des Grundstücks Y das Recht gebt, über euer Grundstück zu gehen oder zu fahren, so wie es auf dem Plan steht.
Ich bin zwar nicht Rechtsanwalt oder so was, und ich weiss auch nicht wie viel du verstanden hast. Aber ich hoffe es hilft trotzdem was!
Lg
RE: Rechtliche Frage
Wenn ich mich nicht irre handelt es sich bei Deiner Sache um ein sogenanntes "Wegerecht".
Soll heißen : Dein Nachbar hat das Recht über Dein Grundstück zum eigenen Grundstück zu fahren/gehen. Weiter nichts!
Andere Streitigkeiten würde ich notfalls über einen Anwalt laufen lassen. Der kann auch klären ob man das mit dem Wegerecht ändern kann.
mfg
Uwe
"Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont."
>Konrad Adenauer<
Da wird man anscheinend nicht machen können, zum Glück sind die beiden fast 80 und dürfen das Wegerecht niemanden vererben / übertragen.
Vielen Dank für eure Antworten, habe mich bisschen informiert noch.
Mfg
Danyel
Ja Ja - die üblichen kleinen Nachbarschafts-Streitereien...