Servus
Es gibt beim Zoll eine kleine Faltbroschüre "Zoll und Post Internethandel", da steht auf der ersten Seite: Einfuhrabgaben - Regelfall : Die folgenden Einfuhrabgaben können für Ihre Ware erhoben werden :
1. Gesamtwert bis 22 € nur Vst
2. ab 22 bis 150 € EUSt und Vst
3. über 150 € Zoll, EUSt und Vst
Die Vst ist die Verbrauchssteuer die auf hochsteuerbare Waren erhoben wird wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee.
Die EUSt beträgt 7 oder 19 Prozent, das kommt auf die Warenart an. Und für den Zoll hat jede Ware einen eigenen Zollsatz.
, also wenn man den Eingangstext genau nimmt können Einfuhrabgaben erhoben werden, sie müssen aber nicht
. Und nie über 150 € einkaufen um Extrakosten zu sparen. Bei einem Einkauf beim Händler
Einfuhrabgaben - Ausnahmen: handelt es sich um eine Geschenksendung, also von Privat an Privat, gelten höhere Werte.
Diese sind bei Punkt 1 -> 45 €, bei Punkt 2 -> 45 bis 700 € und bei Punkt 3 -> ab 700 €.
Aber beachten: Bei einer Geschenksendung darf keine Bezahlung an den Absender geleistet werden, sonst gelten die obrigen Werte
Grüße - Bernd