Jetzt mal bitte nichts verwechseln. TüV gibt es, wenn die Bauteile, wie das Airride für den T1 eine ABE hat egal, ob aufgepumt oder nicht). Die rote 07er Nummer gibt es leider nicht mehr (geht an Bernd). Das Problem ist, das es mit Airride kein H-Kennzeichen gibt, da es zur Erstzulasungszeit dieses nicht als Zubehör/Ausstattung gab. Damit sind für das alte Schmuckstück mit solcher Tieferlegung auch die Umweltzonen (jetzt ja meist grün) Tabu. Somit bleibt eher die Frage, kann ich mir mit ABE die Steuern (keine Ahnung max. ???,- € pro 100ccm) leisten - normales Kennzeichen) oder geht ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (bitte die Kosten der Haftpflichtversicherung nicht vergessen, von Kasko ganz zu schweigen), um zu einem Treffen zu fahren. Sie Alternative wär ein Trailer ohne Kennzeichen. Aber ich glaube Alex kann sich ein ganz normales Kennzeichen leisten, was sind schon die paar SteuernHallo Bernd, wieso kein Tüv, nur weil er dezent tiefer gelegt ist??
Der hat ein Airride Fahrwerk, und wenn er zum Tüv fährt wird er hoch gepumt
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Da gibts (theoretisch) kein Rütteln und Deuten. Man beachte nur mal Kapitel II, um beim Käfer zu bleiben
Zitat
[...]Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt auf geführt wird. [...]
halli hallo alex,
bau doch ein dio wo der bulli vor dem kiosk steht ;
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