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Apropos, hat man nicht überall das 14 Tägige Rückgaberecht, egal ob Einzel- oder Großhandel, außer wen der Verkäufer ein Schild zu hängen/stehn hat: "Umtausch ausgeschlossen"?
Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und sie mir gleich Antwort geben beantworten würden.
Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und die würden es mir dort bestätigen.
Also ich werde mal den Bastelladen fragen der in meiner Nähe ist, weil der auch Lacke verkauft. Dann werde ich mal in der Farbabteilung im Baumarkt und einen Lackhändler fragen. Wenn alle drei mir sagen das so ein Gesetzt nicht existiert, dann ist es mir klar.
Mal eine andere Sache. Wenn die im Laden keine Lust oder aus irgendeinen Grund nichts umtauschen wollen, dann sollen sie ein Schild aushängen, das bestimmte Dinge vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen sind oder das generell keinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei denen gibt.
Keine Ahung ob da wirklich um der Ecke dieses ominöse Amt oder Institut sein soll. Vielleicht wollter er mich nur einfach abwimmeln. Sein Kollege der vor der Ladentür stand und 2 Minuten später den Schuppen betrat, wurde von dem Verkäufer der mich bediente gefragt "Hey, laut Gesetzt dürfen wir keine lösungsmittelhaltige Farben zurücknehmen, stimmts?" Der Kollge antwortete, beim vorbeigehen ganz spontan "Ja stimmt, das dürfen wir nicht".Hallo Psy-Kai-Q(hast du auch einen Namen, den du uns nennen möchtest?)
Da meinte er das ich so ein Amt oder Institut, gleich neben an in der Friedrichstrasse (Berlin) fragen kann und die würden es mir dort bestätigen.
Also ich werde mal den Bastelladen fragen der in meiner Nähe ist, weil der auch Lacke verkauft. Dann werde ich mal in der Farbabteilung im Baumarkt und einen Lackhändler fragen. Wenn alle drei mir sagen das so ein Gesetzt nicht existiert, dann ist es mir klar.
Warum fragst du nicht dort nach, wo mans weiß, wenns doch eh ums Eck ist?
Mal eine andere Sache. Wenn die im Laden keine Lust oder aus irgendeinen Grund nichts umtauschen wollen, dann sollen sie ein Schild aushängen, das bestimmte Dinge vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen sind oder das generell keinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei denen gibt.
Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, dass es kein generelles Umtauschrecht gibt, warum sollen die es dann noch extra für dich anschlagen![]()
...und wie ich oben schon schrieb, würde ich als Händler auch keine offene Farbgebinde zurücknehmen, auch wenn der Füllstand noch in Ordnung zu sein scheint.
Gruß
Daniel
Du kennst den Laden oder hast mal von dem gehört?moin,
welchen Laden meinst Du? lass mich Raten, Staufenbiel? Da wundern mich solche Sachen jedenfalls nicht.
Vielleicht wollter er mich nur einfach abwimmeln.
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