Zitat
Zweitens ist, unabhängig vom persönlichen Rechtsempfinden, der Mieter sehr wohl für die Pflege und Instandhaltung einer in der Wohnung befindlichen Heizungsanlage zuständig. Ein Mieter muss natürlich nicht den Austausch einer ganzen Anlage bezahlen, wohl aber einzelne Reparaturen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Brummbaer« (9. März 2010, 16:59)
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH