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Montag, 11. März 2013, 01:49

Günstiger Importhändler für japanische Bausätze

Hallöle Autobauer!

Im WWW bin ich auf einen günstigen Importhändler für japanische (Auto-) Bausätze (Fujimi, Aoshima - jedoch NICHT Tamiya) gestoßen:

www.plazajapan.com

Ein Großteil der Auto-Bausätze liegt preislich dabei im Bereich von ca. 12-20 €, dazu kommen ca. 7 € Versand (Lieferzeit lag bei mir unter 2 Wochen). Wenn man also clever bestellt (Warenwert um ca. 20 €), fallen weder Mehrwertsteuer noch Zollgebühren an...

Neben den Autos gibt es dort auch Flieger, Figuren (z.B. Gundam), Schiffe, usw.

Viel Spaß beim Stöbern !!!

LG Björn

@ Admins: falls der Thread hier nix zu suchen haben sollte, bitte an die entsprechende Stelle verschieben, vielen Dank!

Beiträge: 9

Realname: David

Wohnort: Viendorf, Österreich

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2

Donnerstag, 14. März 2013, 08:27

Fujimi, Aoshima Modelle aus Japan

Hallo Björn !

Wie soll man Fujimi Automodelle unter 20,-- Euro bestellen? Wie clever muß man sein um dies auch bei diesem günstigen Shop zu schaffen.

Hast du schon Erfahrung mit anderen japanischen Shop’s wie Hobby Search oder Hobby Link Japan? Denn auch dort sind doe Preise recht günstig aber mit Versand & Zoll & Steuer ist es in jedem europäischen Onlineshop gleich teuer wenn nicht sogar billiger.

Wenn du Tipps hast wie man Automodelle günstig in Japan bezieht lass es mich wissen.

LG David

3

Donnerstag, 14. März 2013, 11:17

Hallo David!
Fülle die Bestellmaske aus und Du kannst billig bei dem obengenannten Händler Deine Ware beziehen. :)
Und wenn Du hier in Europa die selben Artikel billiger findest bestellst Du eben bei diesen Händlern.
Wird wohl kein Problem darstellen den billigeren Händler auszusuchen.
Gruss Ralf

4

Freitag, 15. März 2013, 08:42

Hallo David.

Irgendwie verstehe ich deinen Post nicht... ?(

Bei Plazajapan fangen Fujimi-Autobausätze bei 6,72 € an - was ICH für preiswert halte (habe ich weder Online noch im Einzelhandel bisher billiger gesehen). Rechnest du da noch 7€ Versand drauf, bist du bei kanpp 14€ - was ich immernoch für günstig halte. Zoll & Mehrwertsteuer musst du hierbei NICHT zahlen.

Wenn du dich aber für teurere Modelle entscheidest (oder mehrere Bausätze kaufst), musst du folgendes beachten: bei einem Warenwert über 22€ fallen beim Zoll die 19% Mehrwertsteuer an, das ist bei Importware nunmal so.

Ich habe auch bei Hobby Search schon bestellt, da sind die Versandkosten aber wesentlich höher. Es gilt also wie bei jedem Einkauf: Preise vergleichen !!! (hat Ralf ja auch schon geschrieben)

Und nicht jeder Händler (egal ob Online oder Einzelhandel) hat das gleiche Warenangebot...

LG Björn

p.s. dass ich auf diesen Händler hingewiesen habe, bedeutet nicht automatisch, dass die Bausätze die DU suchst, dort am günstigsten sind... :baeh:

5

Freitag, 15. März 2013, 12:07

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung in EU oder Restwelt
aus EU fallen normalerweise keine weiteren Kosten an

zu Restwelt zählen nicht nur Überseegebiete ... sondern auch europäische Nicht-EU-Länder ..
und übrigens auch Gebiete wie manche englischen Kanalinseln oder die spanischen Kanarischen Inseln (!)
da ist ein wenig Vorsicht angesagt

Für Restwelt gilt in der Regel:
Warenwert plus Versandkosten (!) UNTER 22€ => keine weiteren Kosten weil unter Freigrenze

Warenwert plus Versandkosten (!) ÜBER 22€ => plus 19% Einfuhrumsatzsteuer

( ab rund 150€ gehts auch mit Zollgebühren los ..)

Für nicht wenige der Kits aus Japan kommt man also zu klar attraktiveren Kosten weg als aus dem deutschen oder europäischen Handel.
Gilt auch für so einige Kits aus Korea oder China, Hongkong.

Und selbst mit den 19% Einfuhrumsatzsteuer sind viele Kits immer noch preislich sehr interessant

Dennoch immer vergleichen
Grüße aus dem "Wilden Süd-Westen"
Markus

"When all else fails ... Read the instructions" ( LINDBERG 1965 )

Youth, talent, hard work, and enthusiasm are no match for old age and treachery !
( In memoriam Prof. John A. Tilley, † 20.07.2017 )

6

Freitag, 15. März 2013, 12:17

Hi Markus,

DANKE für deine Ausführungen.

Ich habe bei meiner letzten Bestellung knapp 29 € gelöhnt (Bausatz + Versand) und musste keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Vielleicht war das nur Glück oder der Händler hat "gut deklariert"...

Auf jeden Fall fand ich den Preis in Ordnung, zumal es den Kit in Europa auch noch nicht gab.

LG Björn

7

Freitag, 15. März 2013, 13:32

Hallo,

das mit den Zollgebühren ist größtenteils auch Glückssache, ob die Ware ohne Besteuerung durchkommt oder nicht. Ich persönlich bestell auch einiges in Japan oder Hongkong, da es sich bei manchen Bausätzen immer noch lohnt, obwohl die Extragebühren wir Zoll etc dazukommen.

Viele Grüße

Jürgen

8

Samstag, 16. März 2013, 21:11

Hallo Leute,

hier wurden ja schon einige Angaben über Kosten beim Bestellen in Nicht-EU-Ländern getätigt. Es sind aber auch ein paar nicht so ganz richtig.

Generell gillt. Liegt der Rechnungsbetrag <22€ gibt es keine zusätzlichen Zahlungen, wobei der Versand nicht interessiert. (Bsp. Bausatz 18€ plus Versand 10€ - gesamt 28€ stehen zolltechnisch nur die 18€ des Bausatzes zu Buche und es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben)

Bei einem Wert zwischen 22€ und 150€ fallen die Mehrwertsteuern in Höhe von 19% an, wobei auch hier wieder die Versandkosten niemanden interessieren (geht aber auch selten mal am Zoll vorbei)

Liegt der Rechnungsbetrag über 150€ können je nach Zolleinstufung zusätzlich zur Mehrwertsteuer Kosten anfallen. Dies gilt aber nicht für Bausätze und deren Zubehör, da diese Artikel in die große Gruppe "Spielzeug" gehören und dann weiter in die Untergruppe "maßstabsgerechte Nachbildungen...bla bla bla" oder wie das dann im Beamtendeutsch heißt gehören. Diese Gruppe ist zollfrei!

Meine persönliche Erfahrung ist aber auch, dass es trotz der Zollbestimmungen günstiger ist in Japan zu bestellen als im EU-Gebiet, zumindest wenn es um japanische Produkte geht.
Gruß Ingo

Wenn Modellbau einfach wäre, dann würde es Basteln heißen! :baeh:

9

Samstag, 16. März 2013, 22:16


Hallo Leute,

hier wurden ja schon einige Angaben über Kosten beim Bestellen in Nicht-EU-Ländern getätigt. Es sind aber auch ein paar nicht so ganz richtig.

Generell gillt. Liegt der Rechnungsbetrag <22€ gibt es keine zusätzlichen Zahlungen, wobei der Versand nicht interessiert. (Bsp. Bausatz 18€ plus Versand 10€ - gesamt 28€ stehen zolltechnisch nur die 18€ des Bausatzes zu Buche und es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben)

Bei einem Wert zwischen 22€ und 150€ fallen die Mehrwertsteuern in Höhe von 19% an, wobei auch hier wieder die Versandkosten niemanden interessieren (geht aber auch selten mal am Zoll vorbei)

Liegt der Rechnungsbetrag über 150€ können je nach Zolleinstufung zusätzlich zur Mehrwertsteuer Kosten anfallen. Dies gilt aber nicht für Bausätze und deren Zubehör, da diese Artikel in die große Gruppe "Spielzeug" gehören und dann weiter in die Untergruppe "maßstabsgerechte Nachbildungen...bla bla bla" oder wie das dann im Beamtendeutsch heißt gehören. Diese Gruppe ist zollfrei!

Meine persönliche Erfahrung ist aber auch, dass es trotz der Zollbestimmungen günstiger ist in Japan zu bestellen als im EU-Gebiet, zumindest wenn es um japanische Produkte geht.


Stimmt nicht!
Die Versandkosten sind hinzu zurechnen!Immer!
Hier könnt ihr euch schlaumachen!
Eine Auskunft des Zollamtes auf eine Anfrage:
Auszug aus dem Modellboard.

A)
Die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr
beträgt 150 Euro je Sendung.
Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend.
Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass für Waren in Sendungen, die vom drittländischen Absender entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet
der Gemeinschaft gesandt werden, bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert von 22 Euro überschritten, fallen bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch
mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Wenn der Wert der Sendung 150 Euro übersteigt, erfolgt die Abgabenerhebung für die gesamte Sendung nach dem Zolltarif.

Die Höhe der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware
abhängig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen
Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.

Sie können die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der Auskunftsanwendung unter
https://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/…unft/index.html
selbstständig durchführen.


Grundlage der Berechnung der Einfuhrabgaben bildet der Rechnungsbetrag und Kosten von Porto/Versicherung. Mit der
nachfolgenden Beispielrechnung können Sie die zu erwartenden Einfuhrabgaben ermitteln.

Berechnung der Einfuhrabgaben:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ (Porto/Versicherung)
= Zollwert
* Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll


B) Abgabenbetrag EUSt

Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
• Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer


C) Zu zahlende Einfuhrabgaben

Abgabenbetrag Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = zu zahlende Einfuhrabgaben

(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: https://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die
Rubrik Umrechnungskurse wählen)

Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur
hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte
Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch
die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden
die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Ergänzend habe ich Ihnen folgend das Abfertigungsverfahren dargestellt:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden dann in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post
AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle
erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und
Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten für den Empfänger. Nach
Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus.
Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der
Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung) wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die
Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware“ von der Weiterleitung an das Zollamt und fordert ihn mit der „Mitteilung über die Zollbehandlung einer
Postsendung“ auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung)
nachzureichen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste in Vertretung für Sie abgefertigt. Sollten sich
bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der
Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw.
Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in
Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf
aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über
die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Soweit die Ausführungen des Zollamtes.

Gruss Ralf :wink:

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10

Samstag, 16. März 2013, 23:18

Stimmt nicht!
Die Versandkosten sind hinzu zurechnen!Immer!
Nicht immer. Bei einem WARENWERT (Ohne Versandkosten!) unter 22€ braucht man nichts zu befürchten. Überschreitet der Warenwert die 22€, muss man auf den Betrag inkl. Versandkosten die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Überschreitet der Warenwert 150€, muss man zur Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich noch Zoll zahlen.


Dies berichte ich aus eigener Erfahrung, da ich diese Prozedur schon mehrmals beim Zoll erlebt und durchgekaut habe.
The "Earth" without "Art" is just "Eh".

11

Samstag, 16. März 2013, 23:30

Hallo Clemi!
Lese mal oben den Text genau durch!
Vorallem die Passage
Grundlage der Berechnung der Einfuhrabgaben bildet der Rechnungsbetrag und Kosten von Porto/Versicherung. Mit der
nachfolgenden Beispielrechnung können Sie die zu erwartenden Einfuhrabgaben ermitteln.
Und das gilt auch für Waren die evtl.weniger als 22€ kosten,aber durch die Versandkosten dann über die Freigrenze von 22€ kommen.

Wenn Du Deine Version offiziell beweisen kannst glaube ich Dir das!
Sonst würde ich behaupten dass Deine Ausführungen NICHT stimmen.
Gruss Ralf

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12

Sonntag, 17. März 2013, 09:25

Hallo Ralf!

Ich habe mir den Text genau durchgelesen, und es ist nur meine persönliche Erfahrung, dass es nicht so ist wie es dort geschrieben steht. Ich war schon oft beim Zoll, um Ware abzuholen, und habe mir das auch ein paar Mal erklären lassen.
Letztens habe ich ein Paket aus den USA bekommen, wo der Warenwert bei ca. 18€ lag, und die Versandkosten betrugen 6€. Ich musste aber nichts zahlen, weil der reine Warenwert unter 22€ lag, das hat mir der Angestellte dort auch nochmal genau erklärt.
The "Earth" without "Art" is just "Eh".

13

Sonntag, 17. März 2013, 09:45

Hallo Clemi!
Das glaube ich Dir ja,dass Du evtl. keine Gebühren bezahlen musstest!
Hast halt Glück gehabt,vielleicht sind die Angestellten bei euch auf dem Zoll-Amt nicht ganz so streng mit der Auslegung der Vorschriften.
ABER,es steht nun mal in den Bestimmungen,dass die Gebühren ab einem Gesamtwert von 22€ bis 150€ zu bezahlen sind!
Gruss Ralf :wink:

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14

Sonntag, 17. März 2013, 10:26

Guten Morgen :wink:

irgendwo hier im Forum gibt es schon einen Thread bezüglich Zoll, wenn ich mich nicht irre von "L200". Wenn ich alles durchgelesen habe und meine Erfahrungen damit abgleiche...bei meinem letzten Besuch beim Zoll wurde mir kund getan, das jetzt grundsätzlich immer Warenwert UND Versand zur Berechnung herangezogen werden!
Das hat eben die Urasche der "horrenden" Versandkosten, was in letzter Zeit offensichtlich überhand genommen hat. Das heist, das viele Händler (eben aus den fernöstlichen Ländern) Ihren Warenwert unter 20 Euro deklarierten (-> also ehemals zollfrei), aber die Versandkosten weit über das normale Maß hinaus ausgewiesen haben. Das deshalb, um dem Kunden die Zollgebühren zu umschiffen - dabei spielte es offensichtlich keine Rolle, wieviel Ware im Paket war.
So nur als Beispiel, was mir gezeigt wurde: 6 Bausätze für 19 Euro :ok: , jedoch Versandkosten für 73 Euro :verrückt: ? Also 1+1 zusammengezählt. Es zählt der Gesamtwert. Steht hier:
[...]Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.[...] Zoll.de zum Nachlesen, auch der Abschnitt über den "Warenwert".

Das ist aber meine Erfahrung - die Grundlage der Handlungsanweisung der Zollbeamten habe ich als Merkblatt mitbekommen, muss bzw. sollte ich vielleicht mal suchen ...


Zum ursprünglichen Thema jedoch zurück zu kommen sollte wohl jedem Klar sein, das man seine Vergleiche von Warenwert und Versand selbst anstellen muss. Wer den Import scheut, geht eben zu inländischen Händlern. Wenn Björn eine Quelle hier angibt, MUSS ja kein David da bestellen - ist doch jedem selbst überlassen...

15

Sonntag, 17. März 2013, 11:17

Dominik :ok: !
Und wenn Bestellungen u.U.Abgabe- und Zollfrei (Gesamtwert über 22€ ) beim Besteller ankommen sollten,muss er laut Gesetz die Ware beim Zollamt melden.
Sonst macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig!
Aber ,wo kein Kläger,da gibt es auch keinen Schuldigen! :)
Gruss Ralf

16

Sonntag, 17. März 2013, 15:34

Hallo zusammen!

DA habe ich ja was losgetreten...

Vielen Dank für die ausführlichen Kommenare und Erfahrungsberichte bezüglich der Einfuhrabgaben !!!

Ich kann nur nochmals wiederholen, dass ICH bei dem hier von mir vorgestellten Händler KEINE Abgaben zahlen musste (Warenwert unter 22 Euro, Gesamtsumme mit Versand knapp 29 €). Das Paket war als "Toys" deklariert, ob das die Ausnahme oder die Regel war, kann ich allerdings nicht sagen...

LG Björn

17

Sonntag, 17. März 2013, 17:11

Hallo Ralf,

ich bin auch nicht beim Zoll angestellt, aber deine Annahme bezüglich der Versandkosten kann nicht stimmen.

Außerdem, lies mal deinen ersten Abschnitt selbst genau durch, da steht was von ..."Versandkosten etc werden hierbei nicht berücksichtigt"... das würde ich als Bestätigung der Aussage von Clemens und mir werten.

Ich denke mal bei einem Warenwert unter 22€ zählen keine Versandkosten genau wie bei einem Warenwert von 22€-150€, denn das habe ich bei genügend Japan- und Singapurbestellungen noch nie erlebt und ich schau mir jeden Zollbericht an wenn ein Paket kommt.

Wenn ich deine Ausführungen hier lese, mag es sein, dass der Versand zur Berechnung der Zollgebühren bei Warenwerten über 150€ mit herangezogen wird. Das hab ich selbst aber auch noch nicht gehabt.
Gruß Ingo

Wenn Modellbau einfach wäre, dann würde es Basteln heißen! :baeh:

18

Sonntag, 17. März 2013, 17:25

Hallo!
Ja,lese es mal genau durch!
Da steht :

A)
Die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr
beträgt 150 Euro je Sendung.
Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend.
Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass für Waren in Sendungen, die vom drittländischen Absender entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet
der Gemeinschaft gesandt werden, bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert von 22 Euro überschritten, fallen bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch
mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Wenn der Wert der Sendung 150 Euro übersteigt, erfolgt die Abgabenerhebung für die gesamte Sendung nach dem Zolltarif.

Da geht es um die Zollgebühr und nicht um die Einfuhrumsatzsteuer.
Zu dem Thema ein Auszug aus Zoll.de
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po…ebung_node.html

:wink:

Beiträge: 1 563

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19

Sonntag, 17. März 2013, 18:28

ja ralf, genau so isses, aber eben nur der Warenwert und nicht wie Du geschrieben hast das der Versand mit dazu berechtet wird.
war bei meinen importen auch so, nix Versand, nur der Warenwert wurde berechnet...

grüsse rene
im Bau
Mitsubishi EVO VII mit Motor und Türen zum öffnen
fertig
Mitsubishi Lancer EVO IV´97 Safari Rallye[URL=http://www.wettringer-modellbauforum.de/forum/thread.php?threadid=26941] hier

Ferrari California
`67 Ford Mustang " Eleanor"

20

Sonntag, 17. März 2013, 18:45

Hallo!
Es geht nicht darum was ihr bezahlt habt, sondern was in den Zollbestimmungen steht!
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po…ebung_node.html
Oder was wollt ihr dem Nächsten erzählen,bei dem der Zoll nach Gesetz abgerechnet hat?
Gruss Ralf

Beiträge: 732

Realname: Jan-Philipp

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21

Sonntag, 17. März 2013, 20:09

Mh,
also so wie ich das jetzt durchblicke muss man nur zahlen wenn der Versand auf der Rechnung vermerkt ist bzw. zur Gesamtsumme hinzugezogen wird, so habe ich auch meine Erfahrungen damit gemacht.
Nebenbei, danke für den Link ich bin schon fündig geworden :).

Beiträge: 1 563

Realname: Rene

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22

Sonntag, 17. März 2013, 22:13

Ja ralf, ich erzähl nix, ich lade den Zoll zum Kaffee ein.... :ok:

grüsse rene
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23

Sonntag, 17. März 2013, 22:16

Hallo!
Ja.gut,mach das!
Und viel Spass dabei! :ok:
Gruss Ralf :wink:

24

Sonntag, 17. März 2013, 22:18

@Ralf

wie du schon sagst, es geht um die ZOLLGEBÜHREN!

Weiter oben sprichst aber zu Clemens davon, dass der Versand einberechnet wird für die Freigrenze von 22€. Dem ist aber laut deiner eigenen Aussage nicht so, denn dort fallen ja keine Zollgebühren an, sondern erst ab >150€
Gruß Ingo

Wenn Modellbau einfach wäre, dann würde es Basteln heißen! :baeh:

25

Sonntag, 17. März 2013, 22:29

Hallo Maßstabsgeschägigter!
Willst Du die Zollvorschriften nicht lesen oder was hindert Dich daran?
Les doch mal den link genau durch,dann wirst Du feststellen,warum Clemi bei seinen Sachen ohne Zuzahlung davon kommt!
Lese mal bitte auf der Seite ganz unten den Abschnitt!
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po…ebung_node.html
Da ist die Rede davon dass "Einfuhrabgaben" von WENIGER als 5€ nicht erhoben werden!
Also,rechne mal nach wie hoch der Warenwert plus Versand sein darf!Dann kommst Du auf einen Wert von ca. 30€.
Aber lassen wir das Thema auf sich beruhen.
Gruss Ralf :wink:

Beiträge: 9 168

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26

Sonntag, 17. März 2013, 22:41

...ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, was das Augenausstechen soll. :roll:
Leute:
Im Link von Ralf und mir stehen die Zollbestimmungen drin. Ohne wenn und aber! Einfach nachlesen...und alles was "bei mir war das so und so..." ist, liegt vielleicht in dem Ermessensspielraum der Zollbeamten? Das auch mal was ohne Versandkosten deklariert wird, also am Zoll vorbei geht und - haha! - meldepflichtig durch den Empfänger ist? So wie Ralf ebenfalls schreibt "nicht Erhebungspflichtig" ist?

Vielleicht solltet Ihr Euch auch über die Begriffsdefinitionen wie "Warenwert" oder "Zoll und Mehrwertsteuer", "Einfuhrsteuer", "Einfuhrzoll", "Einfuhrsteuer" oder sonst irgendwelche Fachbegriffe klar werden, wenn Ihr aneinander vorbei redet...

...also ich denke, auf den Seiten des Zoll wird wohl schon richtig stehen, wie was gehandhabt wird...ts...und alles andere ist "Glück gehabt!"

27

Sonntag, 17. März 2013, 22:43

Ich lad mich bei Rene ein zum Kaffeeklatsch.
Gruß Ingo

Wenn Modellbau einfach wäre, dann würde es Basteln heißen! :baeh:

28

Sonntag, 17. März 2013, 22:43

@ Dominik: AMEN !!! ;)

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