Die Schiffe des dritten Ranges, von vierzig bis fünfzig Geschütze, werden künftig nur mit zwei Decks konstruiert und werden in ihremhinteren Aufbaudie Kammer des Kapitäns und darüber die Hütte haben, welche der Krümmungdes Schiffes folgen wird, so wie es oben gesagt wurde. Der Platz des Rudergängers wird bis zum Spill laufen, mit seitlichen Galerien um bis zur Hütte zu steigen und die Soldateskain die Lage zum Kampfe zu versetzen. Sie werden auch einen Aufbauüber ihrem zweitenVorderdeck haben, worin die Kombüsenuntergebracht werden, welche in keiner Weise Unannehmlichkeit bei dem Dienst an dem Geschütz und bei Manöver des Schiffes bereiten. Die Schiffe des vierten Ranges, von dreißig bis vierzig Geschütze werden zwei Decks habenvorne nach hinten laufend, ihr hinterer Aufbau und einAufbau über dem Vorderdeck,wie im vorigen Artikel gesagt wurde. Die Schiffe vom letzten Rang, von achtzehn bis achtundzwanzig Geschütze, werden zwei Decks haben, vorne nach hinten laufend, in ihrem hinteren Aufbau die Kammer des Kapitäns, Platz des Rudergängers undHütte,proportional zu derGröße des Schiffes, ohne jeden Aufbau über dem Vorderdeck und die Kombüsen werdenzwischen zwei Decks gelegt sein, am praktischsten Ort, um das Feuer zu meiden und die Bedienung der Geschütze nicht zu stören. Die leichten Fregatten von acht bis sechzehn Geschütze werden nur ein Deck haben: die größten können einen kleinen Aufbau über dem Vorderdeck haben um ihre Kombüsen zu verdecken; der Platz des Rudergängers verlängert sich wie es angebracht sein wird. Es wird in allen Schiffen einzuhalten sein, dass die Erhebung von glatten und flachen Kanten seien dergestalt, dass die Musketiere darüber leicht feuern können um ihren nützlichen Dienst zu tun. Es wird kein hohes festes Gerüst vor Hütten oder anderswo sein; aber wenn es einigen Schutz der Mannschaft gegen die glühende Hitze der Sonne bedarf, wird man sich mit festen Zelten undSeilen bedienenund nicht anders. (a) Ihre Majestät lässt allen seinen Offizieren der Marine, die seine Schiffe komman-dieren verbieten, für besondere Annehmlichkeitenin den Aufbautenoder Hüttennichts zu zerstören, zu demolieren, oder irgendwelche Änderungen in den Lade-räumen,Kabelkammern und Wände des Kielraums zu tun, in die seine Majestätwill, das es gegeben sei an die Versorger von seinen Seestreitkräften fürall die notwendigen Einrichtungen zur Erhaltung der Verpflegung.All das, was sich befindet auf den Schiffen ihrer Majestät entgegen zu dieser Vorschrift, soll zerstört und beseitigt und wiederhergestellt werden in der Ordnung wie oben beschrieben.Mitgeteilt und aufgetragen an Ihre Majestät Monseigneur le Comte de Vermandois, Admiral von Frankreich und den Vizeadmirälen, allgemeinen Leutnants, Quartiermeister und Kommissaren, anderen Offizieren der Marine deren Aufgabe es sein wird die Hand zu halten auf die Umsetzung der heutigen Anordnung. Geschehen zu St. Germain en Laye am vierten Juli, 1670. LOUIS unterzeichnet. Und darunter COLBERT.
(a) L'Ordonnance de 1689, Liv. XVIII, Tit. I, Art. XVI….
(b) Voyez sur la construction & proportion des vaisseaux le Tit. II, du Liv. XIII…..
(c) Le Réglement de 1671 détoge à cet Article, & veut que les vaisseaux…
(d) Cet Article & les suivans sont confirmés par l'Ordonnance de 1689, Liv. XIIII…
___________________________ . ____________________________ÜBERSETZUNG VON BERND MONATH IM AUGUST 2012, FRANKFURT AM MAIN