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1

Sonntag, 25. März 2012, 11:01

Gilt es als Urheberrechtsverletzung, wenn ich mir ein KFZ aus einem PC-Spiel nach baue?

Frage steht oben.
MfG Lukas :wink: :wink: :wink:

Beiträge: 2 494

Realname: Johannes

Wohnort: Gastarbeiter im Bajuwarischen Königsreich

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2

Sonntag, 25. März 2012, 11:41

Hallo,

ein prinzipielles Nein. Alles, was man ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch macht, unterliegt keiinen gewerblichen Regelungen für IP's (Intellectual properties), möglichen Schutzrechten oder Patenten.
Sämtliche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums haben zum Ziel eine wirtschaftliche Schädigung des Schutzrechtsinhabers durch die kommerzielle Nutzung Dritter zu vermeiden.
Erst ab dem Punkt, an dem Du eine Kopie Deines Mona Lisa Gemäldes an Dritte weitergibst, insbesondere, wenn Du dafür entlohnt wirst, kommen sie zur Anwendung.

Dazu ein Beispiel:
Jedes Jahr in wunderbarer Regelmäßigkeit schreibt das Hause Daimler alle Tuner und Fahrzeugmodifikateure mit einem grauselig juristisch formulierten Schreiben an und untersagt den Umbau von Mercedes-Fahrzeugen.
Dies ist nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Rechtsabteilung. Alle Fachbetriebe kennen nämlich genau die Rechtslage und operieren dementsprechend. Somit endet diese Aktion regelmäßig in reiner Blindleistung.
Wenn Du beispielsweise Dir eine nagelneue S-Klasse kaufst, diese um 5 Meter verlängerst und mit Table Dance Bar nebst Whirlpool ausstattest, dann darfst Du sie sogar mit Gewinn an den Dir befreundeten Saudi verkaufen. Allerdings darf bei dem Produkt nicht der Name des Originalherstellers auftauchen (also beispielsweise nicht "Mr. Kanister-Mercedes 600". Weiterhin müssen sämtliche Markenbatches (Merceses-Stern usw.) entfernt werden. Diese bekommt üblicherweise besagter Saudi oder der russische Oligarch in einem Beutelchen separat übergeben...

In punkto PC-Spiel.Vorlagen:
Nahezu alle professionelleren PC-Spiele sind ihrerseits Lizenznehmer bei Autofirmen oder Filmstudios (Lucas etc.). Ich wage zu bezweifeln, ob sie Unterrechte vergeben dürften. Damit müsstest Du Dich rein formal bei gewerblichem Nachbau eines Fahrzeugs an den Rechteinhaber, also den Originalhersteller wenden.

Gruß,
Johannes

3

Sonntag, 25. März 2012, 12:11

Achso, ok. Also darf man sich so ohne weiteres ein Auto aus nem Spiel nach baun? Und gutes, sehr verwirrendes Beispiel.
MfG Lukas :wink: :wink: :wink:

Beiträge: 2 787

Realname: Clemens

Wohnort: Thüringen

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4

Sonntag, 25. März 2012, 12:30

Hallo Johannes,

das ist ja ein sehr interessantes Beispiel, das du genannt hast. Ich habe noch nie gehört, dass die Tuner von Mercedes Droh-Briefe bekommen.
Na, zum Glück habe ich mit Mercedes nichts am Hut und werde es auch nie haben :D
The "Earth" without "Art" is just "Eh".

Beiträge: 63

Realname: Florian

Wohnort: Wolfsburg

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5

Sonntag, 25. März 2012, 12:50

Moin, Ich denke mal nicht das etwas dagegen sprechen würde, solange es nicht in die massenfertigung geht und verkauft werden soll :lol: .


mfg
Flo

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