Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Wettringer Modellbauforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

31

Freitag, 11. November 2011, 23:24

Hallo Winni,

sorry aber ich weiß jetzt nicht was du willst. erst beschwerst du dich über die schon zu oft gestellte Frage, dann gehst du erst einmal drauf ein.
Im Anschluss beschwerst du dich dann mit deinen Kommentaren darüber das man dich korrigiert und erzählst dann über Verhalten welches nicht Erwachsengerecht ist.
Falls man hgier noch nicht mal den Tip geben kann das es auch ein wenig mehr sein können als die 22€ weil erst ab einen Abgabenbetrag von 5€ kassiert wird, dann entschuldige bitte ich werde nei wieder Tips in deinem Zuständigkeitsbereich deiner Admintätigkeit geben.
Die Geschichte mit der EMS Sendung sollte nur verdeutlichen das dies hier noch nicht so bekannt ist, du aber anscheinend durch häufiges lesen der 417 Hits ja bescheid wissen musst. Wobei ich wieder am Anfang bin warum weißt du nicht in deiner ersten Antwort hin das man doch über die Suchfunktion gehen soll. Stattdessen gehst du frauf ein und gehst andere dafür an, dass sie Antworten.
Sehr Erwachsen auch von dir.
Und wie bereits erwähnt, wenn es dich nervt einfach nicht lesen und oben rechts das Kreuz anklicken.
Mich machen im übrigen nur dann Sachen wuschig, wenn du behauptest man hätte schon alles zig mal gelesen und noch Tips aufzählst wie man estwas rausfinden kann und auf diesen Seiten eine andere Begriffserklärung zu finden ist. Jemand der sich nicht auskennt fragt sich dann welche Steuer dann richtig ist und kommt nur durcheinander. Wenn hier jemand eine Frage hat kann man die doch wohl genau erleutern, oder sehe ich das falsch?
Gruß Olli

Wer im übrigen dann noch eine Frage zu dem EMS Versand hat (welches die Abgabensumme deutlich erhöht) bitte per PN. Ist ja anscheinend besser so
Sorry, dieser Beitrag enthält keine 1000 Smilies.

32

Samstag, 12. November 2011, 09:31

@L 200

Da Du jetzt mehrfach die 26 € angesprochen, muss ich dazu mal was schreiben.

Die 22 € Grenze ist OHNE Versandkosten; da spielt die Höhe der Versandkosten keine Rolle. Liege ich über 22 € ist der gesamte Betrag abgabenpflichtig, sprich MIT Versandkosten. Und da werde ich schon bei über 26 € liegen. Sprich, bei den von Dir genannten 26 € handelt es sich um einen Betrag von Warenwert UND Versandkosten, was zwar ein schönes theoretisches Beispiel ist, so in der Praxis aber seltenst vorkommen wird, denn bei den Auslandsversandkosten liege ich dann automatisch unter 22 € Warenwert.

Aber interessant ist die 5 € Abgabengrenze bei der Einfuhr von Büchern, die ja nur mit 7 % EUSt belegt werden. Da kann ich einen Gesamtwert von knapp 70 € einführen, ohne etwas zahlen zu müssen.
Bis die Tage

33

Samstag, 12. November 2011, 11:15

Moin,

@L200 jetzt ist die Frage imme noch offen warum Fachleute wie du nicht mal einen Zollthread eröffnen und dadurch endlich Klärung schaffen?
Mir ging es darum das das Thema immer nach ewigen Diskussionen ohne wirkliche Klarheit endet obwohl es ja User wie Dich gibt die aus dem Zollbereich kommen.
Dann eröffene einfach mal nen Thread und die Sache ist erledigt.Sollte dann wieder mal ne Frage zum Zoll bzw Abfertigung/Bezahlung kommen könnte man direkt auf deinen Thread verweisen und man kann sich erneute Diskussionen sparen.

Und zum Thema Admin - ich bin nur Mod hier und zu dessen Aufgaben gehört es u.a. soweit wie möglich alle Themem zu lesen,aber das nur so am Rande.

Also wie schauts? Ist da was von dir zu erwarten? Ich denke das wäre im Sinne viele User hier im Forum.

Gruß
Winni

34

Samstag, 12. November 2011, 13:30

Ich schreib´s mal hier rein. Winni, Du kannst es ja dann verschieben und irgendwo anpinnen.


- bis 22 Euro Warenwert komplett einfuhrabgabenfrei

- über 22 Euro Warenwert werden 19% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf den Warenwert und die Versandkosten erhoben

- Zoll sollte nie anfallen, denn es handelt sich um "maßstabgetreu verkleinerte Modell zum Zusammenbau" mit der Zolltarifnummer 9503 0030 00 0

Hier gibt es immermal wieder unterschiedliche Ansichten in den Foren; komischerweise aber beim Zoll nie. Jedes von mir besuchte Zollamt, der Hamburger Zoll, wo die Pakete per Schiff ankommen, sowie der Frankfurter Zoll, wo die Luftpost ankommt, haben mit dieser Zolltafifnummer noch nie Probleme gehabt.

Man sollte hier aber abundzu nachschauen, denn jährlich werden die verschiedenen Waren überprüft und neu festgestellt, ob und in welcher Höhe Zoll anfällt oder eben nicht.


- Abgabenbeträge von unter 5 Euro werden nicht erhoben; rechnet sich bei Bücher, die ja nur mit 7 % versteuert werden oder eben bei Waren im Gesamtwert von max. 26 € (Ware und Versand)

- der Zoll hat seine eigenen Umrechnungskurse, die monatlich, manchmal auch im Monat, angepasst werden, aktuell hier abzurufen: Zoll Umrechnungskurse

Hier kann man dann im Vorfeld immer ganz gut abschätzen, wie hoch der Warenwert sein darf, um die 22 € nicht zu überschreiten.

- Zolltarifnummer können hier gesucht werden: Tarifnummersuche

- ansonsten www.zoll.de


Es gab hier und da mal die Diskussion, ob die Versandkosten mit hinzugehören. Sofern eine persönliche Anmeldung beim Zollamt aufgrund einer Benachrichtigung erfolgt, sind die Versandkosten immer mit anzuzeigen und nachzuweisen; alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Einzig wenn die Versandkosten außen am Paket nicht ersichtlich sind und der Zoll bei der Einfuhr am Flughafen/Hafen nur diese Zollerklärung zu Grunde legt, kann die Beurteilung ohne Versandkosten erfolgen. Es kann aber auch die Weiterleitung an´s heimische Zollamt erfolgen; dann weiter wie oben.

Sollte ein Paket nach Hause kommen, obwohl Abgaben zu entrichten wären, so muss der Empfänger beim heimischen Zollamt vorstellig werde und das Paket selbst anmelden. Alles andere wäre auch wieder Steuerhinterziehung.
Bis die Tage

35

Samstag, 12. November 2011, 13:51

Btw. Umsatzsteuer ist hier auch nicht ganz richtig; Ganz genau ist es die Einfuhrumsatzsteuer, die zufälligerweise ebenfalls 19% beträgt.

Und der Zollsatz bei "maßstabgetreuen Plastikmodellbausätzen zum Zusammenbauen" beträgt seit 2001 "Null". Das schrieb ich hier im Forum schon mehrfach.

Der Harry (seines Zeichens "Steueramtmann" und häufiger Zoll-besucher für die Berliner Modellbauer) ;)
Wer die Hände in den Schoß legt, muss noch lange nicht untätig sein!

36

Samstag, 12. November 2011, 13:55

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Hilfe und Erklärungen ,das Thema wurde von mir jetzt mal separat festgepinnt und sollte erstmal keine Fragen mehr zum Thema Zoll aufwerfen.Bzw alle gängigen Fragen dazu beantworten.
Somit ist es dann auch unnötig einen erneuten Thread dazu zu eröffnen.

Gruß
Winni

37

Samstag, 12. November 2011, 14:05

@chicksaw,

dem ist von der Richtigkeit nichts weiter hinzuzufügen.
Nur nochmal kurz auf die von mir angesprochenen 26€. Wie du geschrieben hattest ist erst ab einen Abgabenbetrag von 5€ ,Einfuhrumsatzsteuer fällig. Alles darunter wird nicht erhoben wegen der Kleinbetragsregelung. Um diese 5€ zu erreichen, könnte man Theoretisch einen Bestellwert (warenwert) von 26 € erreichen um dann erst bezahlen zu müssen. Falls mal ein Flieger o.ä. umgerechnet 22,50€ kostet. Darum ging es mir.
Weiterhin geh ich nochmal kurz auf die Situation ein, Versandkosten mit oder ohne einzuberechnen. Wie du schon richtig geschrieben hattest ist die Auszeichenung der Ware auschlggebend, sprich: Warenwert und Versandkosten sollten vom Empfänger immer getrennt nachgewiesen werden , sonst sind die Versandkosten mit dem Warenwert zusammen zu versteuern.
Außnahme ist der sogenannte EMS Versand (Express Mail Serices) Dieser ist immer mit Versandkosten zu berechnen. Deshalb aufgepasst mit welchem Anbieter in Amerika oder auch anderen Ländern versendet wird. Leider läßt es sich nicht immer aussuchen mit wem die Ware versendet wird.
Einzige Möglichkeit, verbindung mit dem Verkäufer aufnehmen und ihn fragen, oder kein Expressversand ordern.

@ Winni
Als Mod sollte man zwar alles lesen, muss aber nicht allem antworten. Vor allem wenn man es ja eigendlich nicht will. Deshalb war ich auch etwas aufgebracht. Stell dir vor es wird jetzt so ein Threat erstellt und es hat jetzt noch jemand ne Rückfrage. Was machst du denn.
So und nun wieder Friede im Hause Wettringen. :trost: :prost:


Gruß Olli
Sorry, dieser Beitrag enthält keine 1000 Smilies.

38

Samstag, 12. November 2011, 14:11

Hallo,

@L200 dann besteht die Möglichkeit die Frage mit passender Antwort in den Zollthread zu verschieben und damit zu ergänzen.


Gruß
Winni

39

Samstag, 12. November 2011, 14:42

@L 200

Nicht ganz. Die Versandkosten sind bei einer Ausweisung derselben auf der Inhaltserklärung oder auf der Rechnung, wenn man beim Zollamt ist, mit zu versteuern.

Ich selbst habe dieses Thema mit meinem Zollamt in einen Widerspruchsverfahren "geklärt". Es gibt dazu auch ein Urteil eines Finanzgerichtes (Hamburg glaube ich), welches zwar für andere Bundesländer nicht bindend ist, aber immerhin als "Handlungsrichtlinie" herhalten kann. In der Urteilsbegründung wird ziemlich genau erklärt, wie der gesetzliche Passus mit der Anmeldung der Versandkosten gemeint ist.

Daher ja auch mein Einwurf, dass bei den max. 26 Euro die Versandkosten mit drin sein müssen, sofern der eigentliche Warenwert über 22 € liegt.
Bis die Tage

40

Samstag, 12. November 2011, 16:18

Hallo,
ich erbitte eine Erweiterung / Auskunft in folgendem Bereich:
Verschieden Artikel, die nicht unter "maßstabgetreuen Plastikmodellbausätzen zum Zusammenbauen" fallen.
Im speziellen ist meine Frage auf RC-Zubehör und Fernsteuerungen gerichtet.

Vielen Dank an "die Herren des Wissens", ;)
Frank
Modellbau ist Kunst - und manchmal Sport - und darf niemals als Arbeit gesehen werden!

Im Bau: The 24-Gun Frigate Pandora 1:128 - RC
Im Bau: Schlepper Goliath - RC

41

Samstag, 12. November 2011, 16:34

Muss ich passen, hatte ich noch nicht. :nixweis:

Der Harry
Wer die Hände in den Schoß legt, muss noch lange nicht untätig sein!

42

Samstag, 12. November 2011, 16:34

Frank, nimm mal meinen obigen Link der Tarifnummersuche und klicke dich da mal durch. Da müsstest du eigentlich fündig werden.

Aus dem Hut weiß ich es auch nicht; da ich kein RC mache. :nixweis:
Bis die Tage

DominiksBruder

unregistriert

43

Samstag, 12. November 2011, 19:56

Warensendungen über 22 Euro und weniger als 150 Euro sind zollfrei aber nicht einfuhrumsatzsteuerfrei.... weil Du schreibst
- über 22 Euro Warenwert werden 19% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf den Warenwert und die Versandkosten erhoben

Die Höchstgrenze von 150 Euro nicht vergessen, denn über 150 Euro Warenwert fallen Zollgebühren und EUSt an

Um die Verwirrung komplett zu machen:
Gelegentliche Sendungen nichtkommerzieller Art, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind (zB Geschenksendungen), sind bis zu einem Wert von 45 Euro je Sendung einfuhrabgabenfrei.


Egal, wie hoch die Grenzwerte sind: für Tabakwaren, alkoholische Erzeugnisse, Parfüm, Eau de Toilette und Kaffee gelten besondere Mengengrenzen.

So steht es auf dem Infoblatt 912-080-000 vom Januar 2011 der deutschen Post, wenn das Paket beim Zoll geöffnet wurde und ich ausnahmsweise nicht beim Zoll vorstellig werden muss, sondern das Paket bei der Abholung in der Postniederlassung nachverzollen muss.

44

Samstag, 12. November 2011, 20:03

Lies mal mein obiges Post nochmal genau.

Die 150 € Grenze kann momentan vernachlässigt werden, weil nach der anzuwendenden Zolltarifnummer kein Zoll anfällt (3. Anstrich und folgende Erläuterungen dazu). Also habe ich diese Grenze nicht erwähnt.

Geschenksendung ist soweit richtig; verwirrt aber nur, da es hier nicht darum ging. Ebenso Alkohol und Co.
Bis die Tage

45

Samstag, 12. November 2011, 20:10

Wenn kein Zoll anfällt,dann hat mein zuständiges Amt mich mal wieder über den Tisch gezogen.
Bei einer Lieferung aus den USA,welche rund 300€ Warenwert hatte,mußte ich Zoll bezahlen für den Betrag über 150€.

Aber ich denke das liegt dann wohl eher an dem Amt,da bei einer Bestellung der Versandkostenpreis eingerechnte wurde.Bei anderen Bestellungen wurde er auch schon mal weggelassen?
Die machen das scheinbar nach Tagesform oder Unkenntnis des Bearbeiters.

So macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen mit dem Zoll.
gruss
Christian


Resin Kits und Kleinteile zu Verkaufen!

www.mezzo-mix-models.jimdo.com

46

Samstag, 12. November 2011, 20:23

Aus Unkenntnis wird halt gerne mal die falsche Zolltarifnummer genommen, wo dann z.Z. wohl 2,4 % Zoll anfallen. Aber die oben stehende Nummer ist die für uns maßgeblich und die ist momentan (seit 2001) zollfrei.

Und ja, die Geschichte mit den Versandkosten: richtig ist, dass diese mit versteuert werden bei der persönlichen Anmeldung beim Zollamt.
Bis die Tage

47

Samstag, 12. November 2011, 21:02

um noch ein wenig mehr Verwirrung zu stiften ..

so siet es aus wenn das gute stück mir den Gelben Autos kommt

so geschehen heute bei mir




die 103 euronen war modell + versand .. also versand mit verzollt

und wenn man eine Sendungsnummer hat .und siet das es direkt nach hause kommt . kann man bei den Gelben paketdienst anrufen und nachfragen was auf einen Preislich zukommt .

DominiksBruder

unregistriert

48

Samstag, 12. November 2011, 22:49

Wo steht auf dem Schreiben, welche Tarifnummer da genommen wurde? Das kommt nicht drauf heraus :nixweis: ? Steht auf meinem gleichen Zettel auch nirgens drauf. Wieso wird das nicht vermerkt?
Lies mal mein obiges Post nochmal genau.

Die 150 € Grenze kann momentan vernachlässigt werden, weil nach der anzuwendenden Zolltarifnummer kein Zoll anfällt (3. Anstrich und folgende Erläuterungen dazu). Also habe ich diese Grenze nicht erwähnt.
Ich brauch das nicht noch einmal genauer lesen. Du hast den Fakt einfach unter den Tisch fallen lassen, dass es da nochmals eine Grenze gibt. Wenn nämlich nun ein Kollege hier aus dem Forum steuerlich belangt wird, weil er über 150 Tacken kommt, versteht der die Welt nicht mehr, weil Du diese Wertgrenze einfach weg gelassen hast.

Und: diese Zolltarifnummer trifft nicht zu, wenn Du einen Bausatz bekommst, der schon zusammengebaut ist. Egal, ob es ein Bausatz war oder nicht. Dann kommen nämlich wieder die 22 - 150 Euro Grenzen ins Spiel.

49

Samstag, 12. November 2011, 22:53

habe nicht mehr rausgenommen als meine Privaten Daten ..

so siet das blatt aus

so sehen bis jetzt meine erfahrungen aus

bis 150euro lacke ich ca 25euro

200-300 euro waren es jetz ca 50 euronen

werde mich ab jetzt aus diesen Thema raushalten ... mach eure eigenen Erfahrungen

Fakt .. wenn ich in den USA was finde was ich haben möchte ,kauf ich es mir ... egal was der Zoll kostest ..

man gibt sonst genug Geld für irgendein sch.... aus !! den man eigendlich nicht braucht


viel Spass noch bei den Thema

50

Sonntag, 13. November 2011, 10:57

@DominiksBruder

Du kannst das halten wie Du willst, aber ich habe diese Wertgrenze absichtlich nicht genannt. Denn bei Bausätzen ist diese momentan unrelevant; ganz einfach. Da muss ich nicht noch mehr schreiben, frei nach dem Motto "was, wäre, wenn".

Sicher, bei einem zusammengebauten Bausatz sieht es wahrscheinlich anders aus; wie bei anderen Sachen auch. Aber es geht hier primär um Bausätze, also ungebaute, und da trifft die o.g. Nummer zu; diese ist momentan zollfrei, also warum soll ich die Zollfreigrenze von 150 € benennen???


Sofern die Zollfreigrenze von 150 € nicht überschritten wird, steht die Zolltarifnummer nicht auf dem Bescheid. Warum sollte diese rausgesucht und vermerkt werden, wenn es wegen Unterschreiten der Grenze eh zollfrei ist?
Bis die Tage

DominiksBruder

unregistriert

51

Sonntag, 13. November 2011, 15:32

Ich verstehe nicht, warum sich die Herren gleich so angepisst fühlen, wenn man nur mal eine Frage stellt. Das kotzt mich an. Frei heraus geschrieben. :thumbdown:

52

Sonntag, 13. November 2011, 16:34

Entschuldigung, aber der einzige der sich hier so fühlt bist offensichtlich Du.

Ich für meinen Teil habe die Fakten zusammengefasst, die mir für ein Modellbauforum wichtig erschienen. Und da die Einfuhr von Bausätzen seit 2001 zollfrei sind, schien mir die Erwähnung mit der 150 € Grenze nicht wichtig, ganz einfach.

Und Du hast auch keine Frage gestellt, sondern oberlehrerhaft korrigiert. Zudem habe ich versucht Dir zu erklären warum es nicht aufgenommen wurde. Aber offensichtlich hast Du nicht verstanden, dass es hier lediglich um die Einfuhr von Bausätzen geht und nicht um alle Belange des deutschen Zollrechts oder die Einfuhr von Fertigmodellen oder Tabak oder Kaffee oder Alkohol oder was weiß ich nicht noch alles.

Und zu guter letzt: wenn Du nicht verstehst was ich Dir versuche zu erklären, heißt das nochlange nicht, dass sich hier jemand angepisst fühlt. Aber vllt. solltest du dir mal an deine eigene Nase fassen.


Achso: was hat die Behandlung einer Geschenkelieferung mit der Einfuhr von gekauften Waren von Ebay oder einem anderen Shop zu tun??? Wie gesagt, es ist kein Zollforum. Da sollte man sich auf die wesentlichen und wichtigen Punkte beschränken, um nicht noch weiter zu verwirren.
Bis die Tage

53

Montag, 14. November 2011, 07:00

Moin,

ich meld mich auch noch mal zu kurz zu Wort:

Zum einen mit einer wichtigen Telefonnummer, für alle die eine verbindliche Auskunft über Zolltarife brauchen.
Auskunft für Privatpersonen
Telefon:
0351 44834-510
Fax:
0351 44834-590
E-Mail:
info.privat@zoll.de


Zum anderen werde ich mich heut nochmal genau schlau machen was die Sache mit den einberechnung der Versandkosten betrifft. Da in 10 min das Zollamt im Nachbargebäude öffnet gehe ich mal kurz rüber.
Also, leider hat sich die Sache mit den Versandkosten doch geändert und ich habe nicht s davon mitbekommen. Sobald ein Endbetrag (Warenwert und Versand, Versicherung ect) ausgewiesen ist auf der Rechnung wird der Komplette Betrag besteuert.
Hat man nur einen Ebay Ausdruck auf dem der reine Warenwert steht und in dem Paket keinerlei Rechnung inneliegt und kein Versandbetrag auf dem Paket ausgewiesen ist. So wird der reine Kaufbetrag der Ware besteuert.
Dennoch wiederlegt sich hiermit nicht meine Theorie wenn der Abgabenbetrag von der EUSt 5€ nicht überschritten wird( da erst ab hier wirklich Geld fällig ist) auch etwas mehr als 22€ kosten darf. Nämlich Rechnerich bis 26€.
Beispiel: Modellauto 1:24 Bestellwert 15,30€, Versand 10€= 25,30€ (eigendlich schon über der Grenze). 25,30€ * 19% EuSt= 4,81€ Abgabenbetrag, 4,81€< 5€. Deshalb hier keine Zahlung durch den Empfänger. Da hier keine Steuern erhoben werden (Kleinbetragsregelung)
Aber eins noch für ALLE, sollte euch der Steuerbescheid nicht zusagen, da ihr nicht sicher seit ob der richtig ausgefüllt wurde, dann besteht immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Gruß Olli
Sorry, dieser Beitrag enthält keine 1000 Smilies.

54

Montag, 14. November 2011, 10:20

Zitat

Dennoch wiederlegt sich hiermit nicht meine Theorie wenn der Abgabenbetrag von der EUSt 5€ nicht überschritten wird( da erst ab hier wirklich Geld fällig ist) auch etwas mehr als 22€ kosten darf. Nämlich Rechnerich bis 26€.
Beispiel: Modellauto 1:24 Bestellwert 15,30€, Versand 10€= 25,30€ (eigendlich schon über der Grenze). 25,30€ * 19% EuSt= 4,81€ Abgabenbetrag, 4,81€< 5€. Deshalb hier keine Zahlung durch den Empfänger. Da hier keine Steuern erhoben werden (Kleinbetragsregelung)
Das meine ich doch. Hier ist doch der reine Warenwert unter 22 €, da brauch ich doch gar keine Angst haben, dass ich was zahlen muss. Auch wenn Dein Auto hier 21 € kostet, müsste ich nichts zahlen.

Zitat

Hat man nur einen Ebay Ausdruck auf dem der reine Warenwert steht und in dem Paket keinerlei Rechnung inneliegt und kein Versandbetrag auf dem Paket ausgewiesen ist. So wird der reine Kaufbetrag der Ware besteuert.


Das ist richtig und genau der Knackpunkt. So sollte es gehandhabt werden, wenn das Paket irgendwo beim Zoll eintrifft, um die Abfertigung zu vereinfachen. Muss ich es anmelden und habe ich einen Paypal-Beleg mit Versandkosten (ohne geht ja nicht), muss alles versteuert werden. Habe ich den besagten Ebay-Beleg ohne Versandkosten, kann der Zoll bei der Anmeldung aber den Nachweis der Versandkosten verlangen oder schätzen. Und dann wird wieder alles versteuert.

Olli, hier mal das Aktenzeichen des Urteils vom FG Hamburg, welches ich damals als Abdruck auf meinen Widerpsruch mitgeschickt bekommen habe. Das müsste auch online zu finden sein.

FG Hamburg 4 K 201/2008 vom 18.12.2008


Lustigerweise wird in dem Urteil auch die geannte Zolltarifnummer 9503 0030 00 0 genannt und nicht angezweifelt.
Bis die Tage

55

Montag, 14. November 2011, 13:59

@chicksaw
wir bekommen das noch hin das es Verständlich wird.
Du hast nämlich gerade wieder beide Punkte gegeneinander aufgelegt.
Da ja nun der Gesamtbetrag versteuert werden muss (Versand und Ware), ist bei dem Rechenbeispiel von mir, alles Richtig. Ich habe ja den einen Gesamtwert von über 22€ ab da wird besteuert. Aber da sämtliche Abgaben unter 5€ (also die die du dann auf der Zahlstelle zahlen müsstest) nicht zu entrichten werden müssen wegen der Kleinbetragsregelung. Können dein Paket, dessen Inhalt und der Versand zusammen ruhig 26€ betragen ohne das du in deine Taschen packet müsstest.

Gruß Olli
Sorry, dieser Beitrag enthält keine 1000 Smilies.

56

Montag, 14. November 2011, 14:15

Ich denke doch. :)

Ich denke auch zu wissen, wo der "Fehler" liegt. Bei der 22 € Grenze handelt es sich um den reinen Warenwert ohne Versandkosten. Beispiel: der Bausatz kostet 21,99 € und der Versand 100 €. Ich muss nichts zahlen, da der reine Warenwert unter 22 € liegt.

Und ich habe das Gefühl, dass Du davon ausgehst, dass bei der 22 € Grenze die Versandkosten mitzuzählen. Und wenn dem so ist, haben wir´s schon.
Das ist auch mißverständlich formuliert in den Anweisungen; nur haben mir gegenüber bisher mehrere örtliche Zollämter und die Ankunftszollämter (Flughafen, Hafen) danach gehandelt und alles was unter 22 € Warenwert ohne Versandkosten lag, als einfuhrabgabenfrei behandelt.
Bis die Tage

57

Montag, 14. November 2011, 15:52

Ich denke doch. :)

Ich denke auch zu wissen, wo der "Fehler" liegt. Bei der 22 € Grenze handelt es sich um den reinen Warenwert ohne Versandkosten. Beispiel: der Bausatz kostet 21,99 € und der Versand 100 €. Ich muss nichts zahlen, da der reine Warenwert unter 22 € liegt.



Laut meinem zuständigen Zollamt soll aber gerade das verhindert werden.
Er meinte das sie schon öfters Ebaykäufe hatten die wahnwitzige Versandkosten hatten,deshalb soll dem ein Riegel vorgeschoben werden.
Ich würde mich nicht darauf verlassen das ich trotzdem unter die 22€ Hürde falle.

Aber ich bin kein Fachmann so wie manche hier.Ich wollte das nur mal zum besten geben.

gruss
Christian


Resin Kits und Kleinteile zu Verkaufen!

www.mezzo-mix-models.jimdo.com

  • »Clemi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 787

Realname: Clemens

Wohnort: Thüringen

  • Nachricht senden

58

Mittwoch, 16. November 2011, 22:38

Ich komm grad aus dem Staunen nicht mehr heraus, wie sich meine eigentlich so simple Frage in einen regelrechten Wettringer Krieg ausweiten kann :abhau:
Ich wette damit gewinnen wir einen Preis als Thread mit der größten und unfreundlichsten Diskussion :tanz:

Aber mal im Ernst: ist es nötig dass ihr so auf euch gegenseitig herumhackt? Man hat ja gemerkt dass jeder was anderes denkt und man sich nicht auf etwas einigen kann, weil dann sicherlich wieder der nächste kommt und rummeckert, dass es ja EINFUHRumsatzsteuer heißt, und man selbst ja ausversehen nur Umsatzsteuer geschrieben hat. Wie schlimm. :kaffee:
Am besten vergessen jetzt alle ganz schnell den Thread hier, und jeder der etwas zu diesem Thema wissen will fragt direkt beim Zoll nach, die müssen es ja wissen. Schlimmer als hier kann es ja nicht werden. Da wird man ja ganz verstört wenn man sich das hier durchliest.


Bis dahin und mfG,
Clemens
The "Earth" without "Art" is just "Eh".

59

Dienstag, 21. August 2012, 12:23

Hallo,
mir hat das Durchlesen manche Frage :idee: beantwortet, da ich mich grad mit dem Thema Auseinader setzen muss.

Stand bei mir ist, das beim Zollamt ein Päckchen ohne äußeren Hinweis auf Inhalt oder Wert vorliegt. Dementsprechend wurde ich heute von der Post informiert, etwas mager, aber dafür gibt es ja diesen Thread und den Rest aus dem Internet.

Für mich hieß es, einmal die PayPal-Rechnung ausdrucken, da steht ja zum Glück alles genau drin, dann gucken wo das Zollamt ist – :cursing: - 25 km hin und 25 km zurück für nix :roll: denn der Warenwert liegt weit unter 22 Euro . . .

. . und das im Zeitalter des Internets – kann ja nicht sein :du:

Da es ja immer noch das Telefon gibt, hab ich beim Zollamt :thumbup: angerufen:
Selbstverständlich reicht uns eine Mail mit der Rechnungskopie, da aufgrund des Wertes keine Gebühren anfallen. :tanz:

Mail ist unterwegs – nächste Tage das Päckchen hier :kaffee: und dann gibt es die versprochene Bausatzvorstellung

Lieber Gruß
Dieter
Mann kann über alles reden - nur nicht mit jeder 8o
... einfach tief Luft holen...

60

Donnerstag, 23. August 2012, 18:57

:tanz:

Heute kam das mit Zollmarke versehene Paket mit DHL, hab keinen Cent bezahlt und mir die Fahrt zum Zollamt gespart - alles bestens gelaufen :ok:

Gruß
Dieter
Mann kann über alles reden - nur nicht mit jeder 8o
... einfach tief Luft holen...

Zur Zeit ist neben Ihnen 1 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Besucher

Ähnliche Themen

Verwendete Tags

bestellen, Ebay, kaufen, Material, Us Cars

Werbung