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1

Montag, 22. März 2010, 10:58

Urheberrechte bei Buchfotos

Hallo zusammen,

mal eine ganz allgemeine Frage an die juristisch versierten von Euch. Wie steht es mit den Urheberrechten,
wenn ich hier ein Foto aus einem Buch ins Forum reinstelle und den Verfasser des Buches namentlich nenne?
Ist das zulässig? Oder kann das Ärger geben, auch wenn der Autor nicht mehr lebt, der Verlag aber noch existiert?

Danke für Eure Hilfe :hand:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Queequeg« (22. März 2010, 11:05)


2

Montag, 22. März 2010, 21:07

Moin Kai,

schau mal hier rein:
https://www.bpb.de/themen/0GNUL9,0,Urheberrecht.html
Ich weiß, da ist viel Lesestoff drin (vor allem in den pdf-Dateien, auf die verwiesen wird!), aber einfach mal so eben das Urheberrecht zu erklären gelingt mir ebensowenig wie ein Modell zu Ende zu bauen.
Ich hoffe, Du kannst was damit anfangen - ist übrigens eine hochinteressante Seite (Bundeszentrale für politische Bildung), die ich oft für Informationsmaterial und günstige, aber gehaltvolle Bücher nutze.
Geh mal links unter "Aus Politik und Zeitgeschichte" - da kannst Du höchst interessante Hefte zu allen möglichen Themen runterladen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und wirklich lesenswert sind.

Michael
"Haben Sie keine Angst vor Büchern - ungelesen sind sie harmlos!"


Modellbau-Freunde-Lingen

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3

Montag, 22. März 2010, 22:48

hallo kai!

also das urheberrecht ist ne sehr komplexe geschichte. da ich mir auch die musik zum hobby gemacht habe kann ich ein lied davon singen.
mal ein beispiel: ich kauf mir ne cd mit verschiedenen samples (kurze fragmente, drums, gitarre usw.) dann darf ich diese samples zu einem musikstück zusammenfügen. jetzt kommt aber der haken. ich darf dieses musikstück nicht veröffentlichen. ich darf es nur für den privaten bedarf nutzen. ich darf also nicht ein video, unterlegt mit besagtem musikstück, bei youtube veröffentlichen ohne die genehmigung von dem verlag der die samples vertreibt. ich müsste mir also von denen die genehmigung von diesem verlag einholen. obwohl ich für diese samples bezahlt habe. die rechte daran hat nach wie vor der verlag. ich persönlich kann nur abraten etwas ohne genehmigung abzulichten oder zu veröffentlichen. das kann schon teuer werden.

gruß wanja
Was Du morgen kannst besorgen musst Du nicht schon heute tun!

4

Dienstag, 23. März 2010, 08:16

Hi Michael und Wanja,

besten Dank für Eure Antworten. Habe ein entsprechendes Foto aus einem meiner Beiträge mal lieber entfernt.

Besser ist besser, und ich habe halt keine Urheberrecht dafür, sondern der Autor oder der Verlag.

Das mit den Urheberrechten ist mir doch zu heikel. Ein findiger Anwalt kann einem da ganz schön Ärger machen.

@Michael:
Besten Dank für den Link.

5

Freitag, 26. März 2010, 23:03

Du könntest natürlich einfach beim Rechteinhaber (meist der Verlag) nachfragen, ob du das darfst. Bin gerade nicht so auf dem Laufenden hier im Forum, aber ich gehe mal davon aus, du hast ein Vorbildfoto eingestellt.

Verkleinert auf 640x480 mit Copyright-Vermerk auf dem Foto und entsprechender Bildunterschrift an den Verlag mailen und ich bin ziemlich sicher, dass die ihr ok geben. Ist doch die beste Werbung...

edit:
hihi, ok, Kapitän Miethe, ich habs soeben entdeckt... Aber fragen kostet ja trotzdem nix...
lieben Gruß
Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hati39« (26. März 2010, 23:04)


keramh

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6

Samstag, 27. März 2010, 08:22

moin,

hat die Sache nicht immer noch den kommerziellen Hintergrund?
Ich meine dann dürfte man privat doch garnichts aus Büchern verwenden oder zeigen, selbst eine Buchvorstellung wäre dann ja strafbar :roll:

7

Samstag, 27. März 2010, 09:30

Zitat

Original von keramh
Ich meine dann dürfte man privat doch garnichts aus Büchern verwenden oder zeigen, selbst eine Buchvorstellung wäre dann ja strafbar :roll:


Ich denke, es wäre zwar eine private Verwendung, anderseits
veröffentliche ich damit ein Foto weltweit, an dem ich keine Rechte
besitze. Und ich weiß nicht, ob das legal wäre. Also lieber nicht.
Auch wenn ich keine kommerziellen Ziele damit verfolge.

@hati39:
In dem Kaptän's-Thread hätten Jojo und ich ja Fotos aus
den verschiedensten Büchern von any many Verlagen
genommen. Und die nun ale anzuschreiben ... :nixweis:

Das lohnt den Aufwand nicht.

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8

Samstag, 27. März 2010, 11:50

@marek

privat ist das auch alles kein problem. aber wie kai schon sagte würde er es weltweit verwenden da er ja die bilder ins netz stellen würde. und dann ist es schon nicht mehr privat.
es gab da schon die kuriosesten fälle von abmahnungen. und billig ist das dann nicht. nebenbei filme ich auch ein wenig und hab mich da auch intensiv belesen. wenn ich ne straßenecke filme, dann hat eigentlich die kommune, in der sich die straße befindet, die rechte an der straße. es wird in solchen fällen allerdings (im normalfall) geduldet, daß man das material veröffentlicht. wie gesagt. es ist ne sehr komplexe sache mit den urheberrechten und sollte nicht unterschätzt werden. sonst wirds richtig teuer. :ok:

gruß wanja
Was Du morgen kannst besorgen musst Du nicht schon heute tun!

keramh

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9

Samstag, 27. März 2010, 12:41

moin,

ja grundsächlich schon aber wie ist es dann mit Buchvorstellungen?
Ich meine ich zeige Euch ein Buch mache Bilder vom Inhalt usw. dies stell ich hier ein und nun?
Verletze ich damit nun das Urheberrecht?

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10

Samstag, 27. März 2010, 22:51

@marek

theoretisch denke ich erst mal ja. jetzt kommt es aber sicher auch erst mal darauf an wie die fotos entstanden sind. nehmen wir mal ne mp3 als beispiel: ich darf einen kopierschutz von einer cd nicht digital umgehen oder aushebeln. darf also keine software verwenden die das tut. ich darf aber die cd in einen player legen und auf die festplatte aufspielen und die einzelnen musikstücke als mp3 speichern. das ist zumindest meines wissens erlaubt. allerdings weiß ich nicht wie es heute ist, kann sich ja schon wieder was geändert haben. ne mp3 ist zwar kein foto aber dabei gehts ja auch um die urheberrechte. ich könnte mir vorstellen, daß es möglich ist diese bilder aus dem buch abzufotografieren, auf die festplatte zu bringen und zu veröffentlichen. wenn ich allerdings digitale originalbilder aus dem netz verwende brauch ich ne genehmigung. sicher ist das werbung, aber nem findigem anwalt der mit sowas sein geld verdient ist das sch...egal!
bis ins kleinste detail kenne ich mich auch nicht aus und wenn ich da mittlerweile falsch liege korrigiert mich hoffentlich jemand. es gibt sicher möglichkeiten bilder einzustellen ohne, daß man die copyrights verletzt. da würde ich mich aber vorher genauestens informieren was ich darf und was nicht.
für mich persönlich müsste das ganze 100% sicher sein. wenn es da auch nur ne winzige schwachstelle in der rechtssprechung gäbe würde ich es lassen. am einfachsten wäre vielleicht, links zu den originalfotos zu setzen. denn dann verweisst du ja nur auf die entsprechende seite wo die bilder sind. und dann verletze ich keine urheberrechte.

p.s: die mp3 darf ich dann aber trotzdem nicht öffentlich verwenden! zumindest nicht ohne genehmigung!

am besten ist es immer sich genau zu informieren :wink:
Was Du morgen kannst besorgen musst Du nicht schon heute tun!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ede77« (27. März 2010, 23:02)


11

Sonntag, 28. März 2010, 00:18

Zitat

Original von ede77
darauf an wie die fotos entstanden sind. nehmen wir mal ne mp3 als beispiel: ich darf einen kopierschutz von einer cd nicht digital umgehen oder aushebeln. darf also keine software verwenden die das tut. ich darf


Ich denke mal, dieses Thema im Speziellen hat sich langsam erledigt. Wie ich haben nämlich irre viele Menschen einfach keine kopiergeschützten CDs mehr gekauft. Selbst Sony verzichtet bei den meisten Titeln inzwischen darauf, obwohl sie den nervigsten entwickelt hatten und sogar ihre MD Player per Firmware daran gehindert haben, mehr als 5 digitale Kopien herzustellen. Nur sehe ich es absolut nicht ein, dass wenn ich schon inzwischen 40 gute deutsche Mark für knappe 10-12 Musikstücke zu bezahlen, anstatt sie aus dem Netz zu laden, sie nicht mal beliebig oft auf meine MP3 Player, als Mix CD fürs Auto, auf den Rechner etc pp zu kopieren.

In Zeiten von Google Book und dem Amazon Reader wird auch der buchbindenden Branche bald nichts übrig bleiben als sich dem zu beugen. Es ist doch absolut lächerlich anzunehmen, dass dem Verlag auch nur ein einziger Cent verloren ginge, wenn Kai hier seinen Kapitän gepostet hätte. Oder hat sich jetzt jemand das Buch deswegen gekauft?

Ich weiß nicht, ob das hier damals jemand mitbekommen hat, deshalb poste ich es mal: Die Gema ist ein auch so ein Sesselpfurzer-Haufen, dem noch der Staub der Nachkriegsjahre anhängt, aber von seiner Macht nicht lassen will. Da hat dann mal jemand ein 33 Sekunden Stück aus 70200 einzelnen Schnippseln fremder Musikstücke zusammengebastelt und die Verwertung ordnungsgemäß mit ebenso vielen Formularen bei der Gema angemeldet :abhau:

https://www.golem.de/0808/61826.html
lieben Gruß
Frank

Beiträge: 641

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12

Sonntag, 28. März 2010, 01:21

@frank

ich gebe dir absolut recht. das mit der mp3 sollte nur ein beispiel sein, da ich mich gerade in sachen musik viel belesen habe. ich schrieb ja auch, daß es mit sicherheit möglichkeiten gibt bilder zu veröffentlichen ohne ärger zu bekommen. man sollte sich trotzdem immer vorher schlau machen.
ich versuchs mal mit nem besseren beispiel:
vor einiger zeit sah ich im tv nen beitrag wo jemand ne party feiern wollte. er hat, zwecks der anfahrt zu dem gelände, einen ausschnitt aus nem autoatlas in seine hp gestellt mit verweis auf das copyright. prompt bekam er ne abmahnung von ner anwaltskanzlei wegen der verletzung der urheberrechte und musste zahlen. er wäre vielleicht besser gefahren keine angabe zu den copyrights zu machen. denn nur daran konnte die kanzlei den rechteinhaber identifizieren. und das fiel dem user auf die füße. er hätte ja auch behaupten können, daß er diesen kartenausschnitt in mühevoller kleinarbeit selbst erstellt hat. dann wäre er fein raus gewesen.
wie gesagt es sind nur beispiele.

es geht hier ja auch nicht um den download an sich. sondern um die öffentliche nutzung bzw. verbreitung. ich downloade auch sehr oft bei amazon mp3 alben für ca. 5€. aber ich darf sie nicht öffentlich zur verfügung stellen. das alles ist nur zur privaten nutzung.

ich sag erst mal :prost:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ede77« (28. März 2010, 01:27)


13

Donnerstag, 1. April 2010, 18:21

Oha, Copyright, da kenne ich mich aus. Ich möchte gern meinen Text hier wiedergeben, den ich in meinem Forum vor ein paar Wochen geschrieben habe. Zuvor aber ein paar Erfahrungswerte aus der Praxis. Ich habe div. Bilder und Textpassagen aus Büchern verwendet, von denen ich zuvor beim Urheber oder Lizenznehmer nachgefragt habe, ob ich das unter Bezeichnung der Quelle tun darf. Alle haben zugestimmt - immer unter der Prämisse "ausnahmsweise". Als immer anfragen - auf jeden Fall.

Hier der versprochene Text:

Viele Jahre ist es gut gegangen. Jetzt ist mein Bekannter voll in den Dreck gelaufen. Er hat zwei Fotos auf seiner Website verwendet, die nicht von ihm waren, und er auch nicht die Quelle angegeben hat. Jetzt hat er die Lizenzgebühr aufgebrummt bekommen, über EUR 1000.-. Und da ist er noch gut weg gekommen. Ein Berufskollege aus meiner Branche (Haarmode) hat ohne Erlaubnis Bilder verwendet. Lizenzgebühr mit Strafe über EUR 20'000.- (!). Ich habe mit meiner Anwältin geredet, wie das bei unserem Hobby aussieht. Ihre Antwort:

1. Wer ein Foto ohne schriftliche Erlaubnis des Urhebers oder des Lizenznehmers im Internet oder sonstigen Medien verwendet, macht sich strafbar.

2. Es kann nachträglich eine Lizenzgebühr verlangt werden.

3. In Deutschland wird zusätzlich in der gleichen Höhe eine Strafgebühr fällig. In der Schweiz nicht. Nur die nachträgliche Lizenzgebühr kann verlangt werden.

4. Gegen diese Gebühren kann man rechtlich nicht vorgehen. Der Urheber oder der Lizenznehmer sind im Recht.

5. Auch Hintergrundbilder für ein Modell sind davon betroffen!

6. Es gibt spezielle Softwares, welche nach Bildern Ausschau halten, die ohne Lizenz gezeigt werden. Meistens werden sie fündig. So auch in den beiden Fällen, die ich oben beschrieben habe.

7. Auch wenn die Website oder das Medium keine Kommerzielle ist, muss die Lizenzgebühr entrichtet werden. Sie ist dann geringer als bei einem kommerziell genutzten Medium.

Mein dringender Tipp an euch: Falls ihr Fotos für euere Websites, Foren, etc. verwendet, die nicht von euch stammen, und ihr keine schriftliche Genehmigung des Urhebers oder des Lizenznehmers habt, dann dürft ihr die Fotos nicht verwenden.
M o d e l l b a u - freundliche Grüsse
Vasilij 'Tarner' Ratej

14

Donnerstag, 1. April 2010, 18:30

Hi Vasilij,

ganz herzlichen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen
zu diesem Thema. Lag ich wohl doch richtig mit meinem
Gefühl. Ich wußte nur, daß das Lizenzrecht sehr kompliziert
ist - und wie Du auch schreibst - sehr teuer werden kann.

Besten Dank nochmal :wink: :wink: :wink:

PS:
Klasse, daß Deine "Schweizer"-Flotte immer weiter wächst.
Werde im nächsten Beitrag zur "Esso Glasgow" nochmals
auf "Deine" Methode hinweisen. Meine Decals sind wieder
super schön gworden - ich werde das in Zukunft "tarnern" nennen.

15

Donnerstag, 1. April 2010, 20:48

Zitat


PS:
Meine Decals sind wieder
super schön gworden - ich werde das in Zukunft "tarnern" nennen.


:abhau: :abhau:
M o d e l l b a u - freundliche Grüsse
Vasilij 'Tarner' Ratej

Beiträge: 407

Realname: Markus Szakowski

Wohnort: Kreuzau

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16

Freitag, 9. April 2010, 14:24

Hallo



Gilt ja auch ,denke ich mal, wenn man Namen einer bekannten Spedition nimmt für sein Modell . Und was ist wenn ich von denen keine Antwort krieg ,weil die vielleicht denken was n das für einer ?.

17

Freitag, 9. April 2010, 14:30

Hallo Lanzelot

Wenn du Decals von einem Hersteller verwendest, dann bist du aus dem Schneider. Da muss sich um das Copyright der Hersteller kümmern. Wenn du sie selber erstellst, musst du nachfragen. Also, du musst natürlich nicht. Es kann halt sein, dass der Markenurheber sich wehrt und dann Recht bekommt. Und wenn er denkt "was ist das denn für einer", dann hast du die Frage falsch gestellt. Du kannst auch anrufen und höflich fragen, ob er damit einverstanden ist. Die Antwort musst du aber in jedem Fall schriftlich haben.
M o d e l l b a u - freundliche Grüsse
Vasilij 'Tarner' Ratej

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