Nabend
-> In der Bundesrepublik Deutschland wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für die Vordersitze von neu zugelassenen Pkw mit dem 1. Januar 1974
Pflicht.
-> Die Nachrüstung älterer Autos mit Zulassung nach dem 1. April 1970 wurde am 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist (TÜV-Termin) vorgeschrieben.
-> Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf
allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein! Der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt.
Es dürfte also keine Fahrzeuge nach EZ. 1.4.1970 mit
vorderen Beckengurte geben.
"Die Mitführung eines Gurtes ist erst durch Einfügung des Absatzes 7 in § 35a StVZO aufgrund der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung vom 20.6. 1973 mit Wirkung vom 1. 1. 1974 an für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge vorgeschrieben worden. Dann führte zwar Art. 2 der Verordnung vom 27. 11. 1975 eine Nachrüstungspflicht für Fahrzeuge ein, dies aber nur für solche, die vom 1. 4. 1970 an erstmals in den Verkehr gekommen sind."...aus irgendeinem Gerichtsurteil, da ich die Verordnungen / Anhänge zu $ 35a StVZO auf die schnelle nicht gefunden habe
Und wer erinnert sich an die Einführung der Anschnallpflich 1984? "Einschneidung in die Freiheit" wurde es laut in der Republik